Verkäufer tritt vom Verkauf zurück?

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Kommt drauf an, ob ein Kaufvertrag überhaupt zustande gekommen ist. Viele Versandhäuser deklarieren erst die Versandbestätigung als Annahmeerklärung im rechtlichen Sinne. Sofern ein Kaufvertrag vorliegt, kannst du den Erfüllungsschaden geltend machen, also dir die Differenz auszahlen lassen, wenn du die gleiche Jacke woanders teurer kaufst. Falls nicht hast du nur Anspruch auf Rückzahlung des Geldes, sofern du schon bezahlt hast.

Wie finde ich heraus ob es sich um einen Kaufvertrag handelt?

Damit habe ich glaube ich schlechte Karten:

"Der Anbieter kann das Vertragsangebot durch Versand einer Versandbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von vierzehn Tagen annehmen."

@pablopikante876

So ist es, ein Kaufvertrag liegt demnach nicht vor. Falls es dich interessiert: Das Online-Sortiment sowie auch Kataloge stellen nur eine sogenannte "invitatio ad offerendum" dar - ein Einladung des Verkäufers an dich, ihm ein Kaufangebot zu machen. Der Button "Zahlungspflichtig bestellen", den du anklickst, ist also nur ein Antrag auf einen Kaufvertrag, den der Händler annehmen kann, oder eben auch nicht.

Das Problem ist, dass wenn du etwas bei Ebay kaufst - es passieren kann, dass der Zähler nicht richtig geht. Damit hatte auch ich schon zu schaffen.


Wenn zum Beispiel ein Verkäufer einen Artikel in Ebay hat und die Auktion mittendrin abbricht, ohne triftigen Grund, kannst du Ersatz verlangen. Ein triftiger Grund könnte aber sein, dass der Artikel kaputt gegangen ist. Da kannst du auch keinen Ersatz bekommen. Wenn der Verkäufer keinen Artikel mehr hat, muss er Dir Dein Geld zurück zahlen. Mehr geht dann nicht.


Habe die Jacke nicht bei Ebay gekauft

Kommt drauf an was bei ihm in den AGBs stand. 

Nach was muss ich suchen?

Hier die AGBs: http://www.outletcity.com/de/shop/agb/

@pablopikante876

§ 8 Ausführung von Bestellungen

1)

Sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produktes sind lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, außer wenn dies bei den Versandoptionen des jeweiligen Produktes ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet ist. Sofern der Anbieter während der Bearbeitung der Bestellung feststellt, dass die bestellten Produkte nicht (mehr) verfügbar sind, wird der Kunde darüber gesondert per E-Mail informiert. Falls der Anbieter ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant des Anbieters seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist der Anbieter dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt.

Er muss dir das Geld zurückzahlen, ganz logisch.

Danke für die Antwort. Mit dem vollen Preis habe ich den unreduzierten Preis gemeint.

Achso, nein den wohl nicht, da du ja den reduzierten auch gezahlt hast.

@unicorn202

Wenn ich nicht zahle muss ich doch auch Mahngebühren zahlen.

Du hast den reduzierten Preis bezahlt, also kannst auch nur diesen fordern