SOS! Arbeitgeber akzeptiert Aufhebungsvertrag nicht! Krankfeiern rechtliche Konsequenzen?

8 Antworten

Nicht "krankfeiern"!

Gehe zum Arzt, lasse Dich aufgrund der psychischen Belastung arbeitsunfähig schreiben!

PS: Aufgebungsverträge sind freiwillig, einen Anspruch darauf hast Du nicht!

Und kündige, sofern noch nicht gemacht, schriftlich und fristgerecht! Biete in diesem Schreiben erneut an, dass Du bereit bist, einen Aufhebungsvertrag zu schließen!

Wenn deine Kündigungsfrist bis Mitte August läuft, dann musst du selbstverständlich deiner Arbeitspflicht nachkommen. Du bekommst ja auch deinen Lohn dafür.

Krankfeiern ohne krank zu sein, ist Betrug und eine Straftat. Da könnte dir neben einer fristlosen Kündigung und Schadensersatzforderungen auch eine strafrechtliche Verurteilung ins Haus stehen.

Üblicherweise haben Arbeitgeber kein großes Interesse daran, Leute die gehen wollen, auf lange Kündigungsfristen festzunageln. Das gilt insbesondere, wenn diese auch gesundheitlich angeschlagen sind und oft fehlen.

Daher mein Vorschlag: Rede mit den Leuten und versuche, eine Einigung zu erzielen.

Natürlich wurde der Aufhebungsvertrag nicht Akzeptiert. 

Ein Aufhebungsvertrag ist Auszuhandeln und nur gültig mit beidseitigem Einverständnis. Du kannst ihnen den nicht einfach zuschicken.

Du hättest ins Büro gehen müssen und sagen müssen, das du raus willst, und dann hätte man über das Ausscheidungsdatum verhandelt.

Das sie sich jetzt Stur stellen ist klar, denn du hast sie übergangen.

Was deine Verlängerten Kündigungsfristen angeht- wende dich an einen Anwalt ob sie gültig sind. Häufig sind Kündigungsfristen über 3 Monate bei Langzeitbeschäftigten nur für den AG gültig nicht aber für den AN. Mach dich da explizit noch mal schlau. 

MSConny 
Fragesteller
 21.04.2017, 11:07

Das habe ich sehr wohl getan!

Ich habe ohne Erpressung o. Ä. erfragt, ob ein Aufhebungsvertrag möglich wäre. (Ganz unverbindlich)

Und habe auch einen Aufhebungsvertrag erhalten, der in dieser Form aber wirklich NICHT akzeptabel war. Dieser regelte NUR den Austrittstermin. Was mit Resturlaub, Firmenschlüssel, meinem Gehalt usw. geschieht wurde nicht im Aufhebungsvertrag erwähnt (Also es standen nur 2 Sätze in dem Aufhebungsvertrag) 

Ich habe meiner Chefin dann gesagt, dass ich das leider so nicht akzeptieren kann, da dort WICHTIGE Dinge nicht geklärt sind und habe dann einen eigenen aufgesetzt, der nicht akzeptiert wurde.

Leider ist das so mit der Kündigungsfrist. Im Tarifvertrag BAT-KF kann nur zum Quartalsende gekündigt werden. Die eigentliche Kündigungsfrist verlängert sich dann mit den Beschäftigungsmonaten, was bei mir 6 Wochen sind. Habe bereits mit der Mitarbeitvertretung gesprochen (und das nicht nur 1x) die hat mir dann leider gesagt, dass die Kündigung erst Ende Juni greift + 6 Wochen frist.

DarthMario72  21.04.2017, 11:25
@MSConny

Und habe auch einen Aufhebungsvertrag erhalten, der in dieser Form aber wirklich NICHT akzeptabel war. Dieser regelte NUR den Austrittstermin. Was mit Resturlaub, Firmenschlüssel, meinem Gehalt usw. geschieht wurde nicht im Aufhebungsvertrag erwähnt (Also es standen nur 2 Sätze in dem Aufhebungsvertrag) 

Das ist nicht dein Ernst, oder? Das wäre doch vollkommen ausreichend gewesen.

Resturlaub: gesetzlich geregelt. Gehalt: so lange du beschäftigt bist, musst du bezahlt werden. Was soll man da unnötig Papier und Tinte verschwenden?

MSConny 
Fragesteller
 21.04.2017, 11:33
@DarthMario72

Weil das A*löcher sind und wenn bestimmte Dinge dort nicht geregelt sind, können sie mir ALLES! Habe vorher eingängig Rücksprache mit zwei Anwälten gehalten!

berlina76  21.04.2017, 11:35
@MSConny

Im Aufhebungsvertrag verhandelt man nur Sachen, die rechtlich nicht festgeschrieben sind. Urlaub und Überstunden sind aber rechtlich fest. Rechlich nicht fest ist z.b. eine eventuelle Abfindung.

Der Aufhebungsvertrag währe also so zu Akzeptieren gewesen. 

Familiengerd  21.04.2017, 13:04
@berlina76

Das ist nicht richtig!

Im Aufhebungsvertrag sollte geregelt werden, was z.B. mit Überstunden geschieht, die noch nicht abgegolten wurden.

Und auch der Urlaubsanspruch ist insoweit verhandelbar, als er nicht dem gesetzlichen Anspruch entspricht, sondern darüber hinaus geht!

Also: Die ev. Kirche hat normalerweise ganz normale Kündigungsfristen, die sich an den Regelungen für den öffentlichen Dienst orientieren. Die wären da m.E. auch nicht anders.

Warum die sich an der Stelle bei Prüfungen oder so so quer stellen, weiß ich nicht. Besser ist es immer, einvernehmliche Regelungen zu finden - die im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit liegen.

Die Kirchen haben Mitarbeitervertretungen: Wer ist denn da für Dich zuständig und kann von dieser Seite mal schauen, wo da zu viel verlangt wird und ggf. Einspruch erheben und an Deiner Seite stehen?

Ich habe einmal willkürlich die Website im Rheinland heraus gesucht: www.mav-gesa-ekir.de

da solltest Du einen Ansprechpartner finden können, der Dich an die für Dich richtige Stelle verweisen kann.

Welches ist Deine Landeskirche? Dann kann man da googlen...

Da würde ich mich erkundigen und beraten lassen.

Und ansonsten hilft ggf. nur ein Fachanwalt für (kirchliches) Arbeitsrecht.

Google doch mal: "kirchliches arbeitsrecht evangelische kirche"

www.ra-schmeitz.de hat mir mal gute Dienste geleistet.

nachdenklich30  21.04.2017, 12:45

Sorry, habe nicht gesehen, dass da in der Zwischenzeit schon längst weitere viel konkretere Diskussionen gelaufen sind.
Mein Eindruck: Die Arbeitgeberseite hat sich nicht wirklich korrekt verhalten - aber Du leider auch nicht. Da scheinen mir zudem eine Menge halbgarer Ratgeber mitgewirkt zu haben. Und dann kommt so etwas dabei heraus.

Weil das A*löcher sind und wenn bestimmte Dinge dort nicht geregelt sind, können sie mir ALLES! Habe vorher eingängig Rücksprache mit zwei Anwälten gehalten!

Der Zweizeiler hätte vollkommen ausgereicht.

Bei Dingen die nicht vereinbart sind ( in diesem Fall) oder bei unwirksamen Vereinbarungen gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen.

Urlaubsanspruch, Abgeltung , Lohnfortzahlung usw. sind gesetzlich geregelt.

Ein Aufhebungsvertrag  hebelt die gesetzlichen Regelungen  nicht aus aber möglicherweise individuelle Regelungen.