Darf das Jobcenter nach dem Kündigungsgrund beim Arbeitgeber nachfragen und was für Konsequenzen hat das?

5 Antworten

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Natürlich darf es das. Das muß es sogar.

Wenn der Arbeitgeber behauptet, Du hättest Schuld an der Kündigung, dann kann dies zu einer Leistungsminderung führen, gegen die Du Rechtsmittel einlegen kannst, wenn Du Dich dadurch ungerechtfertigt benachteiligt siehst.

Aron5 
Fragesteller
 05.10.2021, 10:09

Wie genau sieht das dann aus? Muss man sich zwingend einen Anwalt für Arbeitsrecht nehmen? Ich stelle mir das extrem aufwendig und langwierig vor.

Agamemnon712  05.10.2021, 10:15
@Aron5

Für das Widerspruchsverfahren brauchst Du nicht zwingend einen Anwalt.

Den Fachanwalt für Arbeitsrecht brauchst Du, wenn Du die Kündigung arbeitsrechtlich anfechten willst.

Wenn es jedoch darum geht, eine Leistungsminderung zu vermeiden, brauchst Du einen Fachanwalt für Sozialrecht.

Beides zusammen, Fachanwalt für Arbeits- und für Sozialrecht, ist natürlich nicht verkehrt :)

Familiengerd  05.10.2021, 19:49
@Agamemnon712
Den Fachanwalt für Arbeitsrecht brauchst Du, wenn Du die Kündigung arbeitsrechtlich anfechten willst.

Das ist falsch.

Bei einer Klage gegen eine Kündigung besteht in der 1. Instanz des Arbeitsgerichsverfahrens kein Anwaltszwang.

Agamemnon712  06.10.2021, 07:01
@Familiengerd

Das ist nicht falsch, denn ich meinte die fachliche "Zuständigkeit" hinsichtlich des Rechtsgebiets und keinen Anwaltszwang vor Geicht. Vor Gericht muß es ja nicht immer gehen.

Familiengerd  06.10.2021, 08:19
@Agamemnon712

Was soll das denn heißen?

Gegen eine Kündigung hilft nur die Klage beim Arbeitsgericht (sofern sie zulässig ist), man kann sie nicht "anfechten".

Und dafür braucht man keinen Anwalt (wenn man sich die Klage selbst zutraut).

Der Grund ist tatsächlich wichtig, denn das Jobcenter muss entscheiden, ob Du eine Sperre bekommst oder nicht. Wenn Du der Grund für die Kündigung warst (Geld geklaut, ständig zu spät gekommen etc.), dann kannst Du natürlich eine Sperre bekommen. Der Arbeitgeber muss die Wahrheit sagen und jeder seriöse AG wird dies auch tun.

Familiengerd  05.10.2021, 19:51
denn das Jobcenter muss entscheiden, ob Du eine Sperre bekommst oder nicht

Beim Jobcenter (Bezug von Arbeitslisengeld 2/Hartz 4) gibt es keine Sperre, sondern eine Sanktion in Form von Kürzungen.

AriZona04  06.10.2021, 10:17
@Familiengerd

Oh - stimmt! 🙃 Danke für das Korrigieren!

Ja, der Grund ist wichtig und sie dürfen ihn erfragen.

Wenn der sich nicht meldet, werden sie amtlich.. hatte ich letztes Jahr auch bei einem AG, wo ich den Nachweis hatte, dass ich ihm die Bescheinigung sowohl per Mail als auch Einschreiben schickte.

Der? Machte nix.

Dann schrieben sie ihm, dass sie ihn ggf in Regress nehmen (sprich er muss zahlen, wenn ich fälschlich ALG kriege).

Hoppsa, da war er plötzlich sehr schnell! Angeblich hatte sein Steuerberater das verschlürt, ja jaaa

(bei mir Wars ALG 1, ist bei Dir aber nicht anders)

wenn der arbeitgeber sich entsprechend nicht meldet, kann der arbeitnehmer erst mal nichts dafür!

je nach dem welchen grund es für die beeindigung des arbeitsverhältnisses gab, drohen gff. saktionen.

die "sperre" dass du also 3 monate lang garnichts kriegst, gibt es in der form nicht. wohl aber die möglichkeit, die bezüge zeitweilens um bis zu 30% zu kürzen. außerdem KANN die sperre in form der anrechnung auf die bezugsdauer von ALG1 angerechet werden. d.h. wenn dir bedingt durch die dauer des arbeitsverhätnisses theoretisch 12 monate ALG 1 zustehen, kann diese zeit auf 9 moante verkürzt werden.

schwierig wirds, wenn der arbeitgeber mist erzählt! hier bedarf es ggf. einer gerichtlichen klärung. lass dich beraten!

das wichtigste ist, wenn was unklar ist, erst mal fristgerecht widerspruch gegen den bescheid einzlegen.

lg, anna

Aron5 
Fragesteller
 04.10.2021, 20:38

Das Problem ist dass der AG sich schon seit 2 Monaten nicht meldet und sich auch sonst merkwürdig verhält. Wenn der was falsches erzählt muss ich wohl einen Anwalt einschalten!?

Peppie85  05.10.2021, 05:57
@Aron5

nicht zwangsläufig! ggf. hilft das jobcenter auch schon mal aus. wenn man denen sagt, der arbeitgeber kooperiert nicht, kümmern die sich auch schon mal darum. man muss nur freundlich fragen.

lg, anna

Aron5 
Fragesteller
 05.10.2021, 09:10
@Peppie85

Ich habe es denen ja bereits gesagt und die haben auch bereits nachgehakt. Aber auch hier reagiert der AG nicht.

Wenn er sich nict meldet, dafür kannst du nichts.

Dass sie ihn nach einem Kündigungsgrund fragen liegt daran, dass sie nach einem Sperrgrund suchen. Hat er dich aus betrieblichen Gründen gekündigt, ist es kein Sperrgrund.

Der Arbeitgeber hat aus dem Arbeitsvertrag eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Aus dieser ergibt sich, dass er dem Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsverhältnisses die Arbeitsbescheinigung ausstellen muss. Notwendig ist allerdings, dass der Arbeitnehmer oder die Bundesagentur die Bescheinigung verlangt.

Darüber muß man nachdenken. Der Arbeitgeber ist durch ein Verlangen an seine vertragliche Fürsorgepflicht zu erinnern.