Krankschreibung auf den Lohnzettel als Unterbrechung beschrieben/an Krankenkasse wenden? Bitte um Informationen?

4 Antworten

das gilt aber nicht in den ersten 4 wochen einer beschäftigung, egal ob ausbildung oder normaler job.

Wissenswert96 
Fragesteller
 25.08.2017, 18:41

Das ist mir eben  auch nicht bekannt ,aber ein anderes Kommentar sagt aber es stimmt alles.


Ich werde.mal am Montag bei der Krankenkasse nachfragen..

Das ist richtig, der AG braucht im ersten Monat im Krankheitsfalle nicht zahlen. Wende dich an die Krankenkasse.

Wissenswert96 
Fragesteller
 25.08.2017, 18:41

Sind sie sicher ?

faiblesse  25.08.2017, 18:44

Ja das ist so

faiblesse  25.08.2017, 18:46

Bzw. die ersten 4 Wochen, das ist nicht gleich 1 Monat

Familiengerd  25.08.2017, 20:04

@ HoskevonBerg:

1 Monat ist falsch.

Es handelt sich um 4 Wochen/28 Kalendertage - ein "kleiner, aber feiner" Unterschied. 

HoskevonBerg  25.08.2017, 20:40
@Familiengerd

O Wunder und es schrieb schon einer vor dir.

Aber das musste raus, sonst kann ein Betriebsratsmensch nicht schlafen. 😀 

Familiengerd  25.08.2017, 21:09
@HoskevonBerg

Au, da ist aber jemand "schwer" eingeschnappt! Warum? 

Und was hat das mit "Betriebsratmensch" zu tun? Das klingt, als würdest Du meinen, das als Schimpfwort verwenden zu können - aber Irrtum. 

HoskevonBerg  26.08.2017, 07:24
@Familiengerd

Wieso eingeschnappt, wegen was, weil du wiederholst was schon jemand geschrieben hat? Ganz sicher nicht, 

Zu der anderen Sache, du betonst explizit deine BR Vergangenheit, zu was qualifiziert dich das? Ehemaliges Betriebsratsmitglied qualifiziert dich zu nichts, fachlich ist das nirgends einzuordnen. 

Familiengerd  26.08.2017, 10:00
@HoskevonBerg

Was bezweckst Du mit diesem Neben-"Kriegs"-Schauplatz? Das ändert nichts an Deiner irren (um nicht gleich von "falsch" zu sprechen) Antwort. 

Erstens hat meine Betriebsrat-"Vergangenheit" damit überhaupt nichts zu tun. 

Zweitens vermittelt die Betriebsratarbeit - wenn das Mandat denn nicht nur "formell" ausgeübt wird - umfangreiche Kompetenzen in sozialen, betries- und personalwirtschaftlichen und besonders auch arbeitsrechtlichen Fragen. 

Wenn Du mich mit Deinen sachfremden diesbezüglichen Bemerkungen "treffen" wolltest, dann ging das aber krachen daneben. 

HoskevonBerg  26.08.2017, 12:53
@Familiengerd

Du nimmst dich jetzt auch wieder zu wichtig.

Meine Anspielung ging auf die bereits korrigierte Antwort, welche du einfach nur wiederholt hast.