Krankschreibung auf den Lohnzettel als Unterbrechung beschrieben/an Krankenkasse wenden? Bitte um Informationen?
Hallo, Ich bin seit 1.08 August auf einer neuen Arbeitsstelle angestellt (azubi) Leider war ich in den Monat durch die körperlliche Arbeit bis zu 10 Tagen krank. Sehr starke Rückenschmerzen waren die Folge wo ich sogar zu Psychotherapie musste weil nichts mehr ging. Heute den Lohnzettel erhalten wo drauf steht ich soll mich für die krank geschrieben Tagen an meine Krankenkasse wenden. Weil der Arbeitgeber diese Tage nicht bezahlt. Ist das alles so richtig Ich persönlich kenne die Krankengeldreglung nur wenn man länger als 6 Wochen krank ist.
4 Antworten
das gilt aber nicht in den ersten 4 wochen einer beschäftigung, egal ob ausbildung oder normaler job.
Das ist mir eben auch nicht bekannt ,aber ein anderes Kommentar sagt aber es stimmt alles.
Ich werde.mal am Montag bei der Krankenkasse nachfragen..
In den ersten vier Wochen einer Beschäftigung gibt es keine Lohnfortzahlung sondern man muss sich an die Krankenkasse wenden und bekommt dann Krankengeld.
Steht z.B. hier:
Das ist richtig, der AG braucht im ersten Monat im Krankheitsfalle nicht zahlen. Wende dich an die Krankenkasse.
Sind sie sicher ?
Ja das ist so
Bzw. die ersten 4 Wochen, das ist nicht gleich 1 Monat
O Wunder und es schrieb schon einer vor dir.
Aber das musste raus, sonst kann ein Betriebsratsmensch nicht schlafen. 😀
Au, da ist aber jemand "schwer" eingeschnappt! Warum?
Und was hat das mit "Betriebsratmensch" zu tun? Das klingt, als würdest Du meinen, das als Schimpfwort verwenden zu können - aber Irrtum.
Wieso eingeschnappt, wegen was, weil du wiederholst was schon jemand geschrieben hat? Ganz sicher nicht,
Zu der anderen Sache, du betonst explizit deine BR Vergangenheit, zu was qualifiziert dich das? Ehemaliges Betriebsratsmitglied qualifiziert dich zu nichts, fachlich ist das nirgends einzuordnen.
Was bezweckst Du mit diesem Neben-"Kriegs"-Schauplatz? Das ändert nichts an Deiner irren (um nicht gleich von "falsch" zu sprechen) Antwort.
Erstens hat meine Betriebsrat-"Vergangenheit" damit überhaupt nichts zu tun.
Zweitens vermittelt die Betriebsratarbeit - wenn das Mandat denn nicht nur "formell" ausgeübt wird - umfangreiche Kompetenzen in sozialen, betries- und personalwirtschaftlichen und besonders auch arbeitsrechtlichen Fragen.
Wenn Du mich mit Deinen sachfremden diesbezüglichen Bemerkungen "treffen" wolltest, dann ging das aber krachen daneben.
Du nimmst dich jetzt auch wieder zu wichtig.
Meine Anspielung ging auf die bereits korrigierte Antwort, welche du einfach nur wiederholt hast.
Guck mal hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
Absatz 3, da steht das mit der 4 wöchigen Wartefrist
@ HoskevonBerg:
1 Monat ist falsch.
Es handelt sich um 4 Wochen/28 Kalendertage - ein "kleiner, aber feiner" Unterschied.