Darf Jugendamt mir die neue Adresse des Kindsvaters verweigern?

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Hallo, mibo74, das schaut mir mal wieder danach aus, als würde sich das Jugendamt vorsätzlich gegen Kindeswohl stellen. Lass Dir das mal nicht gefallen. Man muss sich das nur mal vorstellen, die Kinder werden vom Kindesvater nicht zurück gebracht. Da bin ich der Meinung wie sweat7. Ich würde mir einen Rechtsanwalt nehmen und den nicht selbst bezahlen. Klage mit Prozesskostenhilfe bzw. die Gegenseite hat die Kosten zu tragen. Es ist auch zu prüfen, ob das Jugendamt bzw. der Staat die Kosten zu tragen hat. Denn es verstößt eigentlich der Pflicht und dem Kindeswohl des Staates. Du hast ein Recht darauf, zu wissen, wo Deine Kinder am Wochenende sind. Zusätzlich empfehle ich Dir noch folgenden Link auf facebook: http://www.facebook.com/groups/177571242306529/245748008822185/ Diese Massenpetition sagt alles über deutsche Jungendämter. Dort kannst Du Dich auch beteiligen. Ich empfehle es dringend. Jugendämter dürfen in Deutschland machen was sie wollen. Sie unterliegen keiner Kontrolle. Die Fälle sollte man alle öffentlich machen. Würde mich freuen, von Dir zu hören, wie es weiter geht. Gruß

Das JA unterliegt dem Datenschutz und darf die Adresse nicht rausgeben. Der Vater muß sie aber rausgeben, notfalls mit Gericht. Mit dem Sorgerecht hat das nichts zu tun.

Ganz wichtig ist, diese Sache zu klären. Hol dir Verstärkung von einer Freundin oder von wem auch immer! Kopf hoch

Wenn deine kinder zu ihrem vater gehen musst du ja wissen wo die kinder überhaupt sind, und wo diese hingehen und darum musst du die Adresse schon kennen, oder? Aber ich würde das mit einem Anwalt klären, an der Sache ist doch definitiv was faul!! Lass dich nicht unterkriegen! Ich wünsche dir ein gutes Gelingen! Lg sweat7