Sonderurlaub wg.Kinderbetreuung

2 Antworten

Ruf mal bei der Krankenkasse an. Es könnte sein, daß die eine Hilfe bezahlen.

Wer ist Kostenträger der Reha? Dieser ist auch dafür zuständig, die Kosten der Betreuung der Kinder zu übernehmen. Ist es die Krankenkasse, dann im Rahmen des § 43 SGB V, d.h. sie können beim Arbeitgeber unbezahlten Urlaub beantragen und die Kasse zahlt dann den Nettoverdienstausfall. ABER Obacht: nach 4 Wochen ist der Arbeitgeber verpflichtet, sie von der Krankenkasse abzumelden und sie müssen entweder in die Familienversicherung ihrer Ehefrau, wenn sie selbst gesetzlich versichert ist- oder sie zahlen mindestens 150,--€ freiwilligen Beitrag- in beiden Fällen endet dann allerdings der Anspruch auf den Nettoverdienstausfall, da sie als abgemeldeter keinen Anspruch mehr haben-= 1 Woche ohne Einkommen. Ist der Rentenversicherungsträger der Kostenträger der Maßnahme, gilt gleiches, aber hier ist die Kostenerstattung in der Höhe begrenzt!!!