Sonderurlaub bei Tod des Bruders...
Hi, hab da ma eine Frage, der Bruder meiner Kollegin ist verstorben. Steht ihr da ein Tag Sonderurlaub zu? danke
4 Antworten
Anspruch auf Sonderurlaub besteht bei einem Todesfall in der Familie aus § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), denn die Arbeitsleistung ist dem Arbeitnehmer unverschuldet aus einem in seiner Person liegenden Grund unmöglich oder unzumutbar.
Wieso Frechheit, ihm /ihr steht doch Urlaub zu... Allerdings fallen unter diese Regelung in den meisten Fällen nur Angehörige ersten Grades, also Eltern, Geschwister, Kinder oder Ehepartner. Der Sonderurlaub kann dabei zwischen einem und drei Tagen, teils sogar bis zu einer Woche betragen. Die Regelung findet sich in den meisten Fällen in einer gesonderten Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag, so dass sie von Unternehmen zu Unternehmen variieren kann.
Frag in der Personalabteilung. Bei uns gibt es 2 Tage beim Tod von Verwandschaft ersten Grades
Beim Tod der Ehefrau, des Ehemannes, der Lebensgefährtin, des Lebensgefährten, eines Kindes oder eines Elternteils muss der Arbeitgeber zwei Tage Sonderurlaub genehmigen. Bei Verwandten zweiten Grades, z.B. bei den Großeltern liegt es im Ermessen des Chefs, ob er Urlaub gewährt.
Meines Wissens steht ihr ein Tag Sonderurlaub zu, da es sich um einen sehr nahen Verwanten handelt.
find ich ne frechheit, wenn ein enges familienmitglied stirbt sollte es mindestens eine woche geben wenn das überhaupt reicht