Sonderkündigungsrecht wegen Schimmel?

6 Antworten

Hallo Iackisarah, 

wenn du nicht nachweisen kannst, dass du gesundheitliche Schäden davon getragen hast und der Schimmel wirklich auf einen Baufehler und nicht auf Lüftungsfehler zurückzuführen ist, dann kündigst du wohl besser gemäß der Frist. 

Bist du dir sicher, dass du die Fenster genügend aufmachst? Dass du im Winter heizt und trotzdem lüftest?

Meistens bildet sich Schimmel wenn die Luftfeuchtigkeit zu hoch ist. Dann musst du lüften. 

Sehr häufig sind Mieter der Meinung, dass der Vermieter Schuld hat, wenn sie nicht wissen wie man mit einer Mietsache umgeht. 

Kündige ganz normal, dann bist du in drei Monaten draußen und auch der Vermieter wird froh sein, wenn du weg bist. Vielleicht lässt er sich ja darauf ein dass du vorher gehst, wenn du ihm einen Nachmieter bringst. 

LG Mata

Ich möchte jetzt trotzdem raus, weil es mir reicht. Muss ich jetzt trotzdem die Kündigungsfrist einhalten?

Nur wenn Du durch ein amtsärztliches und/oder toxisches Gutachten nachweisen kannst, daß der Schimmel tatsächlich erheblich gesundheitsgefährdend ist. Ein "ich möchte hier jetzt trotzdem raus, weil es mir reicht" reicht als fristlos Kündigungsgrund nicht aus. Die Beweislast bezüglich einer erheblichen Gesundheitsgefährdung durch den Schimmel liegt wenn Du fristlos kündigst in vollem Umfang bei Dir. Deshalb sind die o.g. Gutachten erforderlich.

http://www.mietrechtler-in.de/fristlose-kuendigung-wegen-schimmelpilzen/

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/schimmel.html

Ich sehe hier bisher nach Deiner Schilderung lediglich einen Anspruch auf eine Mietminderung.

Bei meinem Einzug habe ich wieder Schimmel entdeckt. Mir wurde gesagt
das er so lange er sich nicht ausbreitet nicht beseitigt wird.

Hier spielt weiter noch der Zeitmoment eine Rolle. Wenn Dein Einzug schon längere Zeit her ist und der Schimmel sich bisher nicht sehr verschlimmert hat, könnte sogar noch das fristlose Kündigungsrecht wegen Gesundheitsgefährdung verwirkt sein.

Da durch eine fristlosen Kündigung das Mietverhältnis sofort beendet wird, ist die Wohnung auch unverzüglich (praktisch mit der Zustellung des Kündigungsschreibens an den Vermieter) zu übergeben.

Mein Tipp: Kündige ordentlich mit der gesetzlichen Frist - eine fristlose Kündigung bringt - vor allem wenn man die Gründe nicht nachweisen kann - erhebliche finanzielle Risiken.

Ich möchte jetzt trotzdem raus, weil es mir reicht. Muss ich jetzt trotzdem die Kündigungsfrist einhalten?

Nur wenn die Wohnung unbewohnbar ist bzw. stark gesundheitsgefährdend ist, kann man fristlos kündigen.

Wenn Du kein Geld für einen Anwalt hast, kannst Du vielleicht einen Beratungshilfeschein für einen Anwalt beim Amtsgericht bekommen.

Ich würde mir eine neue Wohnung suchen und  fristgerecht kündigen. Ob Du dann doch noch vor Gericht ziehst, musst Du entscheiden.

Wichtiger ist Deine/Eure Gesundheit: Raus aus der Wohnung so schnell wie möglich.

Ich möchte jetzt trotzdem raus,

Kannst Du doch. Kündige fristgerecht und gut ist.

Ein Sonderkündigungsrecht wegen Schimmel gibt es nicht.

Es sei denn es wird amtlich bescheinigt das von der  Wohnung eine Gefahr für die Gesundheit der Bewohner ausgeht. Dann kann man außerordentlich kündigen.

Eher nein. Ein Einschreiben an den Vermieter mit den Mängeln und Fristsetzung damit der Schimmel restlos beseitigt wird. Verläuft diese Frist fruchtlos, kann man über fristlose Kündigung nachdenken.