Soll man Bankunterlagen/Deka Unterlagen aufheben?

2 Antworten

Hi! Der eine Aspekt sind ggf. eigene Ansprüche z.B. bei Fehlern, um dann den Nachweis führen zu können. Der andere Aspekt liegt z.B. bei der Steuer - auch hier kannst Du in die Verlegenheit kommen, etwas beweisen oder nachweisen zu müssen. Von daher würde ich pauschal sagen, dass die genannten drei Jahre mal ein guter Ansatz sind. Bei besonderen Dingen würde ich noch länger warten. Eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist bei Privatpersonen gibt es meines Wissens nicht - ich hebe z.B. Kontoauszüge über drei Jahre auf und Vertragsunterlagen mindestens so lange, wie das Konto dazu besteht - und gebe dann auch nochmal 2-3 Jahre drauf. Damit bin ich bisher gut gefahren. Aber da musst Du für Dich ein System finden. Gruss Don

Naja also zumindest mal 3 Jahre (Verjährungsfrist gem. §195 BGB, wenn du danach Fehler feststellst, besteht zwar dein Anspruch, aber er ist regelmäßig nicht mehr durchsetzbar), abgeschlossene Anlagen so lange, wie sie bestehen. 

Die Bank hat ein optisches Archiv, in dem Geschäftsbriefe, Eröffnungsanträge und so weiter mind. 6 Jahre aufbewahrt werden. Falls du etwas vermisst, lässt sich das im Zweifelsfall auch über die Bank wieder besorgen (meistens kostenpflichtig).