Gelten Mängel, die nach Wohnungsbegehung festgestellt wurden?
Liebes Forum!
Ende August haben unsere Vermieter eine Wohnungsbegehung gemacht, da mein Mann aus dem Haus ausziehen möchte (ich bin schon seit drei Monaten ausgezogen, stehe aber noch mit im Mietvertrag). Dort haben sie Mängel festgestellt, welche protokolliert und von meinem Mann unterzeichnet wurden. 2 Wochen später waren die Vermieter ohne meinen Mann im Haus ( in Absprache mit ihm) und nun kam ein Schreiben, in dem unzählige weitere Mängel aufgeführt wurden, die zu beseitigen sind, welche aber nicht auf dem Schreiben der ersten Wohnungsbegehung aufgeführt sind. Müssen wir dem nachkommen oder hat das erste Schreiben Wirksamkeit?
Danke im voraus,
Jenny
5 Antworten
Man kann es nicht so pauschal beantworten, ob die bei der 2. Begehung festgestellten Mängel von euch verantwortet werden müssen. Wenn eindeutig ist, dass die durch euch entstanden sind, dann ja. Aber wenn der Vermieter allein im Haus war, dann kann er ja aus Unachtsamkeit etwas kaputt gemacht haben. Das muss man sich im Einzelfall anschauen.
Für Mängel gilt aber immer und grundsätzlich: Der Mieter hat nur Schäden zu verantworten, die er selber verursacht hat. Jedoch Schäden, die durch ganz normale Benutzung und Abnutzung entstehen, gehen grundsätzlich zulasten de Vermieters.
Aus diesem Grund solltet ihr jede einzelne Beanstandung genau prüfen. Nur weil der Vermieter etwas beanstandet bedeutet das nicht automatisch, dass ihr dafür aufkommen müsst.
Sowohl die erste als auch die zweite Begehung ist nur als Vorprotokoll zu sehen. Daher kann man nicht sagen, dass die zweite Begehung jetzt nicht mehr zählt. Maßgeblich ist dann die Begehen bei der Rückgabe des Hauses.
Vielen Dank auch an Sie für die ausführliche und hilfreiche Antwort!
Ich beantworte die Frage wie folgt:
Der Vermieter kann bei einem Übergabeprotokoll nur noch versteckte bzw. verdeckte Mängel geltend machen; also Mängel die bei Besichtigung nicht offensichtlich waren.
Hier mal ein wichtiger Link:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/uebergabeprotokoll.htm
Oh Mist, das ist ganz schlecht.
Das hätte nicht passieren dürfen.
So kann der Vermieter nachträglich bis zu 6 Monaten geltend machen.
Im Zukunft darauf achten.
Zwei Hinweise:
1. Weder Mieter noch Vermieter sind verpflichtet ein Übergabeprotokoll zu unterschreiben, z.B. bei Unstimmigkeiten. In dem Fall ein eigenes Protokoll erstellen, Fotos machen und von unabhängigen Zeugen unterschreiben lassen.
2. Bei zukünftigen Fragen drauf achten, das man so voile Infos wie möglich gibt, sonst gibt es Antworten die dann wie hier nicht zutreffen.
Verstehe. Dann muss es doch leider mit einem Anwalt geregelt werden. Schade. Danke nochmals für die Beantwortung!
Nein. Bei der Begehung haben sie ein Prokoll erstellt und unterschrieben, dass die Wohnung ohne Mängel ist. Basta.
Abnahmeprotokoll der ersten begehung ist gültig !
Aber schließt eben nicht verdeckte Mängel aus, sofern es welche sind, was wir aber nicht beurteilen können.
Ist natürlich richtig ! Bin mal von einem Lerrstand des Hauses ausgegangen !
Wirksam sind nur Die Mängel welche zuvor protokolliert wurden und schriftlich gekennzeichnet wurden.
Wenn dann Die Vermieter ohne ihren Mann Die Wohnung betreten und dann mal eben so weitere Mängel finden weil es denen in den Kram passt oder diese einfach zu Spät erkannte Mängel ihnen auferlegen wollen, spielt das keine Rolle.
Es zählen Die Mängel welche protokolliert wurden. Alles andere liegt in Der Reparaturbedürftigkeit des Vermieters.
Wirksam sind nur Die Mängel welche zuvor protokolliert wurden und schriftlich gekennzeichnet wurden.
Nicht ganz, verdeckte Mängel kann der Vermieter noch geltend machen.
Ich bin selber Vermieter. Es gab eine Gesetzesänderung vor kurzem, in dieser heisst es deutlich das auch zuvor renovierte Wohnungen , unrenoviert übergeben werden dürfen. Beim Abgabeprotokoll werden dann Mängel entsprechend gegen gezeichnet.
Sollten sich dann danach versteckte Mängel zeigen so ist nicht nachgewiesen, dass Der Mieter diese verursacht hat. Es können sich zb Mängel zeigen welche bereits vor dem Einzug des Mieters ergeben haben, welche vor dem Einzug im Übergabeprotokoll keine Erwähnung finden.
Mängel welche wiederum bei einer GENAUEREREN Mängelsuche nach dem Abgabeprotokoll vom Vermieter gefunden werden (wollen).
Aus diesem Grunde existieren ja Abgabeprotokolle. Damit Der Vermieter mit dem Mieter nach Mängeln suchen kann, diese dann aufgeführt werden, und ihm nachhinein nicht Konflikte entstehen können wie beim Fragesteller und seinem Vermieter.
mfg
Vielen Dank !
Das klingt gut. Einzige Problematik könnte sein, dass das Protokoll nur von meinen Mann, nicht von Vermieter unterzeichnet worden ist