Wasserschaden am Handy, zahlt die Haftpflicht?

9 Antworten

Hallo,

ein klassischer Fall für die Haftpflicht, auch wenn sich die Story insgesamt etwas abenteuerlich anhört. 

2 Sachen, die ich als Versicherung monieren würde.

1. Offensichtlich wurde das Handy erst übergeben, als beide zumindest mit den Beinen im Wasser waren. Warum wurde dass nicht außerhalb übergeben.

2. Beschwipst... ist immer ein Grund für eine Versicherung einen Versuch zu starten, über sowas wie grobe Fahrlässigkeit aus der Sache rauszukommen. Wobei ja gerade die Fahrlässigkeit in der Regel zum Schadensfall führt.

Zu betrachten wäre, dass i.d.R. nur der Zeitwert ersetzt wird und somit meist die Selbstbeteiligung den Schadenswert frisst.

LG, Chris

@Funfroc>>1. Offensichtlich wurde das Handy erst übergeben, als beide zumindest mit den Beinen im Wasser waren. Warum wurde dass nicht außerhalb übergeben<<

Das fragt man sich. Ich mich auch.(?!?!)

@livechat

Das Handy wurde vorher übergeben und meine Tochter wollte Fotos von ihrer Freundin machen (mit ihrem eigenen Handy). Die Freundin hat gebadet, meine Tochter hat geknipst und ist dazu ein wenig ins Wasser gegangen. Eine Welle kam, meine Tochter umgefallen, beide Handies nass. Das Handy der Freundin total im Eimer, das Handy meiner Tochter spinnt seitdem ein wenig.
Verstanden?

@uwe3366

Eigenartig, wie man ständig die Schadensschilderung verändert!

Sie wurde von ihrer Freundin gebeten, das Handy kurz zu halten, da die Freundin im Meer baden gehen wollte. Meine Tochter hat das Handy in ihre Hosentasche gesteckt und wurde dann von einer Welle erwischt und ist ins Wasser gefallen.

@Apolon

Gehts noch? Was ist "eigenartig", wer ist "man", was bedeutet für Sie "ständig" und was soll "verändert" worden sein
Es wurde einfach auf Nachfrage ergänzt. 

Ihr Versicherungsvertreter...

@uwe3366

Gehts noch?

Keine Ahnung, ob es bei ihnen noch geht!

wer ist "man"

Bezieht sich scheinbar auf den Märchenerzähler, der ständig seine Schadensschilderungen hier verändert.

über sowas wie grobe Fahrlässigkeit aus der Sache rauszukommen.

Warum sollte der Versicherer dies tun, da ja in der PHV die grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist.

Nur hier liegt ein Gefälligkeitsschaden vor, der in den meisten Versicherungstarife nicht mitversichert ist.

lt. BGB ist dann auch keine Leistung zu erbringen.

Die Frage ist hier nicht eindeutig zu beantworten.

Bei vielen Vers. Gesellschaften sind Risiken wie, geliehen, gemietet und zweckentfremdet nicht versichert.

Ob das aber für das Unternehmen deiner PH zutrift, musst du den Bedingungen entnehmen.

Es gibt allerdings Tarife der Privathaftpflicht wo solche Schäden mitversichert sind.

Ganz sicher kann ich dir sagen, Du wirst den vollen Betrag für das neue Handy nicht erstattet bekommen. Denn die Haftpflicht bezahlt, wenn überhaupt, nur den Zeitwert. Mehr nicht. (Der Wertverlust bei Handys dürfte dir bekannt sein)

Der Geltungsbereich, Ausland. Die Ph haben meistens >>Welt-Geltung<<

Hast Du deinen Vers. Vertreter oder Makler nicht gefragt?

Guten Tag,

ich behaupte das solche Schäden, selbst verschulden sind. Selbst bei einem Kauf vom handy mit einer Versicherung (Sand,Wasser,Software schäden) gibt es streitigkeiten.

Darum denke ich leider nein ( Wissen tu ich es nicht)

Handys und Brillen sind ein ganz schwieriger Fall für die Versicherungen!!! Das Glaubhaft zu machen wird schwierig! Viel Glück. Die Versic herer wissen genau was gespielt ist bei solchen Sachen. Ich würde dies schon mal nicht glauben.

Deshalb frage ich hier vorher, weil sich Versicherungen ja gerne raus winden. Es hat sich genau so zugetragen, ich finde das auch nicht unglaubwürdig.

@uwe3366

Ich weiß auch nicht was daran unglaubwürdig sein soll.

@uwe3366 @uwe3366>>Deshalb frage ich hier vorher, weil sich Versicherungen ja gerne raus winden.<<
Das ist kompletter Unsinn.
  1. Der jeweilige Schaden-Sachbearbeiter muss den Sachverhalt genau prüfen.
  2. Warum sollte z.B. ein Sachbearbeiter in einer Außenstelle       (Freiburg i.B.) deinen Schaden z.B. Hannover ablehnen? Warum? Er ist ein ganz normaler Arbeitnehmer, mehr nicht! Welche Motivation sollte er haben bitte?
  3. Schaden-Zahlungen, sind Gelder der Kunden = Versicherungs-beiträge. Wenn also grad alles was der Versicherung gemeldet, ohne Prüfung, bezahlt wird, dann steigen auch in dem Umfang die Beiträge. Wollen das die Kunden?
  4. Verstanden?
@livechat

Das ist kompletter Unsinn.

Ist es nicht sondern eine persönliche Erfahrung, die den Betrieb meiner Eltern beinahe in die Insolvenz geführt hätte.

Zu 3: Es sind auch die Gelder der Aktionäre...

Du meldest den Schaden einfach der Versicherung. Die prüfen das und entscheiden das auch.