Sneakerfake als Original auf eBay verkauft. Käufer droht mit Käuferschutz wenn die Schuhe Fake sind. (Schuhe sind noch nicht verschickt). Was nun?

11 Antworten

Relika = Fake und versucht diesen Straftatbestand zu verniedichen. Das heisst: Fakeverkauf ist strafbar:

https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html

Deinen ebay-Account kannst Du bei der Sachlage auch vergessen, ebay wird Dich als Person von weiterem Verkauf ausschliessen. Nachzulesenin den ebay AGB.

Alles anderes, was Du gschrieben hast, ist beschönigen eines bewussten Versuchs aus Schrott Geld zu machen.

Dem Käufer bist Du jetzt das Originalprodukt zu Deinen Lasten / Kosten schuldig. Er kann auf Erfüllung des Kaufvertrags durch Dich klagen. Du wirst verlieren.

Das hast Du aber jetzt doppelt zugelangt.

  • Zum einen bist Du gerade strafmündig und
  • zum anderen hast Du mit 14 Jahren bereits einen ebay-Account. Also bei  der Anmeldung bei ebay auch noch falsche Altersangaben gemacht = vertragsbrüchig gehandelt.

Sprich bitte mit Deinen Eltern, wie Du aus diesem Mist herauskommst. Die wissen Dir bestimmt zu helfen. Nur Deine Eltern, nicht Du, können den geschlossenen Kaufvetrag widerrufen, da sie mit dem Verkauf nicht einverstanden sind:

https://dejure.org/gesetze/BGB/108.html

Es könnte sein, dass Du an Ersatzlieferung und Strafverfolgung
vorbeischrammst. ebay kannst Du auf Lebenszeit vergessen. Da wirst und bleibst Du gesperrt.

@haikoko

angemeldet bei ebay bereits mit 13 Jahren und PayPal Account hat er auch noch.

@haikoko

Er ist noch nicht volljährig? Das bedeutet letztlich nur, dass bei einer Strafanzeige für ihn das JGG gilt.

Zivilrechtlich könnte er keinen derartigen Vertrag ohne Plazet der Eltern machen. Der Vertrag dürfte schwebend unwirksam sein, d.h. der Vertrag hat noch gar keine Gültigkeit und nach zwei Wochen gilt er als verweigert.

Allerdings ist er deliktfähig, er muss für den Sch..., den er veranstaltet, haften - auch wenn er weder volljährig noch voll geschäftsfähig ist. Sprich: der geprellte Käufer hat ein Anrecht auf Schadenersatz von ihm.

Die Schuhe einfach schicken wäre dumm, sind ja Fake

zu spät erkannt, aber Gefahr nicht gebannt; das Einstellen auf ebay war noch dümmer.

Original geht der Schuh für 300-400€ mind. Weg

die gehen lt. @chinafake Link für 800€ auf den Weg

Hatte ja mind. Geschrieben. Aber 800€ ist übertrieben. Chinafake hat flightclub Links gepostet. Flightclub verkauft Schuhe, die eine 100%ige Echtheit versichern. Dort bezahlt man also einen gewissen Preis dafür, dass der Schuhe Original ist.
Diese Kaufvariante ist für reiche Leute Bzw. Für seltene Schuhe gedacht.
Man bekommt den Schuh auch für 400€ im Resell, da ist es aber ehr das Problem, den Schuh überhaupt zu finden, da er recht selten ist.

eBay AGB lesen ist nicht so Deins oder?

http://pages.ebay.de/help/policies/authenticity-disclaimers.html

Der Handel mit Markenfälschungen ist im übrigen in Deutschland strafbar.

https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH - 28.03.2012 (Az. VIII ZR 244/10) -
kann der Käufer auch die Lieferung von Originalware (oder geldlichen Ersatz) verlangen.

Die Nummer Geld zurück kannst Du eher vergessen, der Käufer will seine Originalware...oder halt eine entsprechende Entschädigung, da kannst Du dann verhandeln.

Wenn er die Sache nachverfolgt und an den eBaysupport meldet bzw. Strafanzeige erstattet wird es ungemütlich.

edit

Sind Deine anderen ebay Auktionen mit Sneaker von NIKE, Converse auch Replica?

Anscheinend hast du meinen Account gefunden haha:D nein alle anderen angebotenen Artikel sind Original. Bei den Nike x supreme Handelt es sich um einen einmaligen Replica-Kauf

Da hast du ein Problem. Du wusstest dass diese Schuhe ein Fake sind und verhökerst sie dennoch als echt bzw.ohne Hinweis, dass es sich um ein Fake handelt? Ob man auf einem Foto erkennen kann, dass diese Schuhe von den Originalen abweichen ist unbeachtlich; um die Abweichung zu erkennen müsste man wissen, wie genau die Originale aussehen. 

Damit könntest du die Straftatbestände des Betruges (§ 263 StGB) und des § 143 MarkenG erfüllt haben. Der Käufer könnte problemlos gegen dich strafrechtlich vorgehen. 

Zivilrechtlich ist es so, dass ihr beide einen Kaufvertrag abgeschlossen habt. Die Einigung ist erfolgt, er hat seinen Teil der Übergabe erfüllt, nun musst du sie erfüllen, sprich du musst ihm -wie vertraglich abgemacht- ein Paar Schuhe (Originale!) übergeben. Machst oder kannst du es nicht, bist du den Käufer schadenersatzpflichtig. D.h. dass du ein paar Originale kaufen und ihm schicken müsstest. 

Du kannst ihm natürlich auch die Faketreter schicken und abwarten was passiert. Könnte teuer werden. 

Deine Entscheidung was du machst.