Kosten für die Wohnung als Betriebsausgabe möglich?

6 Antworten

Es müsste schon ein richtiges Büro vorhanden sein, und darin darf sich auch kein Schlafplatz befinden.

Angeblich kommen Leute vom Finanzamt sogar raus, um das zu überprüfen.

vielen Dank!

Das geht nur, wenn du ein Extra-Bürozimmer hast und das auch nachweisen kannst.

Nein! Es müßte ein ganzes Zimmer ausschließlich für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Dann könnten nur die Kosten für das Bürozimmer steuerlich geltend gemacht werden. Du errechnest den Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche aus (z.B. 15%) und kannst Miete und Nebenkosten der Wohnung zu diesem Zinssatz absetzen.

Es kann sein (muß aber nicht), dass das Finanzamt die Angaben prüft und anerkennt oder ablehnt.

vielen Dank! Das wäre doch schon mal was, wenn man ein Arbeitszimmer und ein Schlafzimmer hat, wäre das Arbeitszimmer ja steuerlich geltbar zu machen

Du wirst es kaum schaffen, die KOMPLETTE WOHNUNG als Betriebsausgabe dem Amt gegenüber geltend zu machen.

Wenn der Vermieter dagegen die Wohnung als Büro "geschäftlich" vermietet, dann bestände vielleicht eine Möglichkeit. Allerdings würde ich mich als Vermieter da nicht drauf einlassen.

Meines Wissens muß Wohnraum als Wohnraum und darf nicht als gewerbliche Fläche vermietet werden.

vielen Dank! Das wäre doch schon mal was, wenn man ein Arbeitszimmer und ein Schlafzimmer hat, wäre das Arbeitszimmer ja steuerlich geltbar zu machen

Nein. Das Finanzamt wird dafür nur ein einzelnes separates Zimmer als Büroraum akzeptieren. Also auch nur die Miete anteilig für dieses Zimmer.

Wie kommst du denn auf die wahnwitzige Idee, dass es erlaubt wäre, sich seine Privatwohnung von Steuergeldern finanzieren zu lassen?

naja jeder gesparte Steuer-EURO ist gespartes Geld. Also wieso nicht die Steuereffizienz ausreizen...ob das nun 1 Zimmer ist oder die ganze Wohnung, immerhin!