Kleinunternehmen - Fahrtkosten Kunden in Rechnung stellen und beim Finanzamt geltend machen?

4 Antworten

Die Kosten, die durch durch die Fahrt zum Kunden entstehen sind Betreibsausgaben, weil sie durch den Betrieb entstanden sind.

Du musst ja auch zu den Kunden kommen, denen keine Fahrtkosten gesondert in Rechnung gestellt werden. die Kosten belasten Dich doch auch. Willst Du steuern bezahlen für Gewinne, die Du gar nicht hast?

Also, alle betrieblichen Fahrtkosten abziehen.

selbstverständlich kannst (und solltest) du die kompletten kilometer gegenüber dem finanzamt geltend machen.

wenn du die km nicht geltend machst, generierst du einen gewinn, da du vom kunden die km bezahlt bekommst, du diese aber nicht als betriebsausgabe ansetzt.

Du machst dem Finanzamt gegenüber überhaupt nichts geltend. Du hast entweder Betriebsausgaben oder nicht.

Wenn Du zu einem Kunden fährst, dann ist die Fahrt dahin betrieblich bedingt und die Kosten für die Fahrt sind als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Der andere Punkte ist, dass alles was Du von einem Kunden erhältst eine Betriebseinnahme darstellt.

Es ist also egal, wie viel Du Deinem Kunden berechnest, Deine Ausgaben bleiben die gleichen.

Du kannst nur die Kosten geltend machen, die Du als Selbständiger Unternehmer nicht bezahlt bekommst. Du solltest sicherheitshalber ein komplettes Fahrtenbuch (mit durchgehenden Kilometerständen /auch der privaten Fahrten) führen.