Mietvertrag mit 3 Jahren Mindestlaufzeit, frühzeitig aufgrund von Trennung kündigen?

6 Antworten

Wende dich an einen Mieterverein. Es gibt auch für den Mieter keine Verpflichtung die 3 Jahre einzuhalten.

Es gibt auch für den Mieter keine Verpflichtung die 3 Jahre einzuhalten.

Unter Umständen schon.

@anitari

Das gilt nur, wenn im Mietvertrag drin steht, warum er eine Mindesdauer hat.

@Heidrun1962a

Oder wenn es sich um einen beiderseitigen Kündigungsverzicht handelt. Es ist nirgends ersichtlich, dass es sich hier um eine unwirksame Klausel handelt. Wenn diese Klausel wirksam ist, dann gibt es eben schon diese Verpflichtung den Vertrag auch zu erfüllen.

@Heidrun1962a

Das bezöge sich auf einen befristeten Mietvertrag. Der liegt aber nicht vor. Vielmehr ist ein wirksamer Kündigungsverzicht vereinbart worden.

Wenn es sich um einen gegenseitigen Kündigungsverzicht für die Dauer von drei Jahren handelt, hast du schlechte Karten. Du bist auf den guten Willen deines Vermieters angewiesen, der hier offensichtlich nicht vorliegt. Einen von euch gestellten Nachmieter, den ihr mit Zustimmung des VM stellen dürft, muss er nicht akzeptieren. Er muss diese Ablehnung auch nicht begründen.

welche eine Klausel im Mietvertrag hat von mindestens drei Jahren Laufzeit.

Der genaue Wortlaut dieser Klausel wäre hilfreich, damit man dir auch eine konkrete Antwort geben kann. Mein Antwort ist so gesehen erst mal eine Vermutung, da ich den Wortlaut nicht kenne. Denn diese 3-Jahresklausel muss wirksam sein und da kommt es eben auf den Wortlaut an.

Leider kann ich in der Frage nicht erkennen, ob es sich um einen befristeten Zeitmietvertrag oder einen unbefristeten Mietvertrag mit einem Kündigungsverzicht handelt.

Beide Vertragsmodelle sind jedoch wirksam, wenn erstens im Zeitmietvertrag ein anerkannter Befristungsgrund genannt worden ist, oder zweitens ein unbefristeter Mietvertrag mit einem gegenseitiger ordentlicher Kündigungsverzicht vereinbart wurde. Dieser kann laut BGH-Entscheidung bis max. 4 Jahre ab Vertragsschluß wirksam vereinbart werden.

Aber sei es wie es will, Eure Trennung ist bei einem gemeinsamen Mietvertrag kein Sonderkündigungsgrund, bzw. stellt auch keinen außerordentlicher Kündigungsgrund dar.

Wir möchten frühzeitig aus dem Mietvertrag heraus und bemühen uns auch im Nachmieter die sämtliche Bedingungen der Vermieter erfüllen,

Sofern der Mietvertrag keine ausdrückliche Nachmieterklausel enthält muß sich der Vermieter nicht auf einen Nachmieter einlassen. Hat er diese Klausel?

Außerdem muß er keinen der vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren, bzw. dem Vermieter steht, wenn er einen Nachmieter akzeptieren will, eine Überlegungsfrist von 3 Mon. zu.

das Sie gegen 500 Euro gebühr sowie Nachmietern

Wenn diese geforderte Zahlung in Höhe von 500,-€ die Bedingung für den Abschluß eines Mietaufhebungsvertrag mit der gleichzeitigen Beschaffung von Nachmietern ab Juli 2014 sein soll, wäre dieser Vorschlag doch eine Überlegung wert. Besser ist es nämlich wie, da ihr aufgrund eurer Trennung kein Sonderkündigungsrecht habt, bis zum Ende der Befristung des Kündigungsverzichts oder des Zeitmietvertrags, die Miete aufbringen zu müssen.

Da hilft nur ein Solidarpakt für die nächsten 3 Jahre :) Oder der, der ausziehen will legt die 500 Euros auf den Tisch.

Wenn Sie diese Klausel unterschrieben haben, sehe ich keine Chance früher aus dem Vertrag raus zu kommen.

lg Osito

Bis zu welchem Datum läuft die Frist des Kündigungsverzichtes? Mit welchem Datum erfolgte der Vertragsabschluss? (Nicht Mietbeginn).

Vertragsbeginn: 01.03.2013 - frühester austritt 29.02.2016

@mafrooz

Damit ist nichts an der Wirksamkeit des Kündigungsverzichtes zu rütteln.