SKY fordert Schadenersatz

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was nicht ganz aus Deiner Frage hervorgeht: Wurde Dir (vor Zeugen ) vom Verkäufer gesagt, dass Du HD-Sender sehen könntest oder wurde Dir lediglich verschwiegen, dass es nicht geht.

Wurde es Dir (vor Zeugen) so gesagt (z.B. Ja, Sie können über Sky HD Sender empfangen) , greift §305b BGB und es ist ein Vertragsbruch. Wichtig ist hier auch die Wortwahl. Wenn lediglich gesagt wurde: Es ist möglich HD-Sender zu empfangen ist das eine allgmeine Aussage und somit kein Vertragsbestandteil. Es ist ganz wichtig, WAS gesagt wurde und nicht, was Du verstanden bzw. interprätiert hast.

Wurde es Dir lediglich "verschwiegen", greifen die AGB von SKY und Du hast einen Vertragsbruch begangen. Weil selbst wenn Du die HD Sender nicht empfangen kannst, gelten die restlichen Punkte des Vertrages auf jeden Fall. Du hättest lediglich den Vertrag ändern können. Indem Du die HD-Geschichten aus dem Vertrag ausgeklammert hättest.

oude5780 
Fragesteller
 22.01.2015, 16:21

Er hat gesagt, es ist im Paket von SKY mit drin! Danke für die Antwort.

Gingryu  22.01.2015, 17:10
@oude5780

Ich mag Deinen Enthusiasmus jetzt nicht schmälern.... Aber vorsicht! Es ist wirklich wichtig, wie der Gesprächsverlauf war.

Wenn er gesagt hat: "Das ist im SKY-Paket mit drin" Bringt Dir das alleine gar nichts.

Wenn Das eine Antwort auf die Frage: "Kann ich über Sky-Satellit auch HD-Sander empfangen?" war, dann ja.

Wenn das eine Antwort auf die Frage: "Sind in dem Paket auch HD-Sender enthalten?" war, dann nicht.

Es kommt auf das Gespräch an und ich betone es nochmal: Das wortwörtliche Gespräch.

Die Formulierung ist wichtig, ähnlich wie bei den AGB selber.

Allgemeine Aussagen können nicht herangezogen werden. Nur Aussagenbezüglich Der Person und wenn Sie direkt auf den Vertrag bezogen sind.

Noch ein Beispiel:

Frage:"Kann man HD empfangen?"

Antwort: "Ja" wäre Allgemein und damit keine zusätzliche mündliche Vertragsbedingung. Denn es besteht ja die Möglichkeit.

Frage:"Kann ICH damit HD empfangen?" (Unter der Prämisse, der Verkäufer wusste von dem Satellitenempfang)

Antwort:"JA" ist dann eine zusätzliche Vertragsbedingung. Denn es bezieht sich NUR auf diesen einen Vertrag mit Ihnen.

andie61  22.01.2015, 18:40
@Gingryu

Es sind auch im Kabelnetz SKY HD Sender verfügbar,die müssen da wie über Sat extra gebucht werden bei den Filmsendern,sie kosten 10 Euro extra,es geht in der Frage um Kabelfernsehen nicht Sat,des weiteren sind im SKY Welt Paket auch Sender in HD enthalten,das ohne Extra kosten,und diese sind auch über Kabel verfügbar und der Fragesteller ist sehr ungenau in seinen Ausführungen,es ist nicht ersichtlich was er mit "sie liefen nicht" meint,waren sie nicht freigeschaltet,oder nicht verfügbar,des weiteren gibt er nicht an was für Pakete überhaupt gebucht wurden!Des weiteren gibt es in Kabelnetzen unterschiedliche Verfügbarkeiten der Frequenzen,zB bei Kabel Deutschland gibt es ausgebaute und nicht ausgebaute Gebiete gleiches trifft auf Hausverteilernetze zu,da sind bei nicht ausgebauten Gebieten oder Hausverteiler Frequenzen über 475 oder 665 MHZ nicht empfangbar,einige SKY HD Sender liegen über diesen Frequenzen,ein Verkäufer kann nicht wissen was der Kunde für ein Netz hat,er kann mur allgemein betreffend des Kabelempfanges beraten.Der Fragesteller hat meiner Meinung nach viel zu voreilig gekündigt,und die Angab n in der Frage sind viel zu schwammig und auch unzureichend um eine genaue rechtliche Beurteilung abgeben zu können.

Gingryu  23.01.2015, 09:48
@andie61

Also zum einen: Es spielt keine Rolle, ob der Verkäufer es wissen kann oder nicht, ob der Kunde HD Empfangen kann.

Wenn er es Zusagt, wird es Vertragsbestandteil. Wenn es eine wesentliche Bedingung des Käufers war, ist der Vertrag ungültig.

Wusste der Verkäufer sogar davon wäre der Vertrag Anfechtbar wegen täuschung (Was sich wohl nie beweisen ließe, wenn es so wäre)

Zum anderen habe ich lediglich mit Verweis auf den entsprechenden § im BGB hingewiesen, dass Zusagen in einem Verkaufsgespräch (Wenn Sie denn nachgewisen werden können) sehr wohl Vertragsbedingungen sind und diese getroffenen Aussagen die AGB aushebeln.

Ich habe allerdings auch im Zusammenhang dazu mehrfach darauf hingewiesen, dass eine wirksamkeit eines Einspruches ganz stark von den getroffenen Aussagen abhängig ist.

Die Aussagen des Erstellers sind in dr Tat recht schwammig. Deshalb kann man weder aussagen, dass der Vertrag Gültigkeit hatte noch das eine Kündigung gerechtfertigt war.

Was meinst Du mit liefen nicht?Dann schreibst Du sie über den Kabelanbieter zu beziehen sind,welche Sender meinst Du?SKY informiert doch darüber das im bei Kabelempfang viele Sender des SKY Welt Paketes nicht verfügbar sind,und die AGBs sind das Maßgebende nicht was der Verkäufer sagt,die AGBs sind Bestandteil des Vertrages,den hast Du unterschrieben,und wenn Du sie nicht gelesen hast dann ist das nicht SKY anzulasten,und ob die Beratung bewusst falsch war wage ich zu bezweifeln,und das müsstest Du auch beweisen,nur das würde den Vertrag nicht aufheben aus vorgeschilderten Gründen,Du hast die AGBs mit der Vertragsunterschrift akzeptiert.

oude5780 
Fragesteller
 22.01.2015, 10:55

Da brauchst du nicht zweifeln, da es unter Zeugen eine Falschberatung war. Ich bin selbst Händler! Ich habe klare und verständliche Fragen gestellt. Die entsprechend falsch beantwortet wurden (später ja genau so durch den Service)! Und ich bin mir aufgrund dessen auch den AGB bewusst. Und jetzt erzählt mir nicht, ihr lest stetig die AGB von Verträgen komplett durch. Also zumindest bei Verträgen, die sich in einem finanziellen überschaubaren Rahmen halten! Das die sich auf ihre AGB berufen ist doch auch logisch. Mir geht es darum, dass ich dann nach Zahlung der 150 €, ein neues Abo abschließen soll um den Schadenersatz zu umgehen. Und dieser NEUE (!!!!!) Vertrag keine Kündigungsfrist beinhalten soll. Denn durch Zahlung der 150 € wird der "alte" Vertrag hinfällig und gelöscht. Somit ist dieses alte Kundenkonto ad acta gelegt. Dann NEUvertrag mit NEUER Kundennummer ohne Kündigungsrecht?

Gingryu  22.01.2015, 15:39

§305b BGB "Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen."! Wenn man denn diese belgen kann. Maßgeblich ist was der Verkäufer sagt und nicht das, was in den AGB steht.

oude5780 
Fragesteller
 22.01.2015, 16:16
@Gingryu

Danke. Da kommen wir der Sache etwas näher.

andie61  22.01.2015, 19:07
@oude5780

Individuelle Vertragsabreden was die Senderverfügbarkeit betrifft sind bei SKY gar nicht möglich,es gibt feste Pakete und nur Unterschiede der Verfügbarkeit von Sendern über Sat oder in Kabelnetzen,und diese sind den SKY Verkäufern bekannt,und der Fragesteller schreibt er hat mitt HD Sendern abgeschlossen aber die liefen nicht,auf meine Frage was er mit sie liefen nicht meint kam keine Antwort!Es gibt in allen Kabelnetzen Sender des SKY Welt Paketes das über Sat angeboten werden,diese vermarkte n die Kabelnetzbetreiber in eigenen Abopaketen,diese sind dann für SKY Kunden nicht freigeschaltet,SKY bietet ein Sat und ein Kabelangebot an,und kein SKY Verkäufer wird das dem Kunden nicht sagen,bei SKY Film müssen die HD Sender in beiden Fällen extra gebucht werden sie sind auch in allen Kabelnetzen verfügbar,und wenn sie nicht laufen sind sie nicht gebucht und somit auch nicht freigeschaltet,da lag dann möglicherweise ein Komunikationsfehler vor,bei dem SKY Welt Paket sind auch im Kabel HD Sender mit enthalten,da FOX HD,TNT Serie HD,NAT GEO HD,NAT Wild HD,SYFY HD,13TH Street HD,Discovery HD,und es sind einige Sort HD Sende auch im Kabel verfügbarr,Sender wie AXN HD,Kinowelt HD,TNT HD sind nicht Bestandteil des SKY Kabelangebotes,das weiss auch jeder SKY Verkäufer,und wenn dieser gesagt hat das im SKY Welt Paket für Kabel auch HD Sender enthalten sind hat er ja nicht falsch beraten,und wenn der Fragesteller dann später feststellt das Sender die eigentlich im SKY Welt Satpaket enthalten sind die aber im Kabel nicht freigeschaltet sind dann liegt der Fehler nicht beim Verkäufer oder SKY,die weisen sehr genau darauf hin das im Kabel bestimmte Sender nicht Bestandteil des SKY Welt Abos sind,und ich glaube nicht das der Verkäufer da falsch beraten hat,sonder es wurde etwas erwartet was SKY im Kabelpaket nicht anbietet und nicht genau nachgefragt,von daher denke ich auch nicht das die fristlose Kündigung wegen Nichterfüllung von einem Gericht bestätigt wird!

Gingryu  23.01.2015, 10:02
@andie61

Auch hier: Was der Verkäufer weiß oder nicht oder nicht hätte wissen können ist uninteressant. Es ist nur interessant, WAS er verkauft. Deshlab gibt es ja diesen § im BGB, der aus dem AGB-Gesetz übernommen wurde. Um Käufer vor Falschasussagen von Verkäufern zu schützen.

Jedes Verkaufsgespräch (sofern es denn nachweisbar ist) zählt als zusätzliche Vertragsbedingungen. Und jeder Verkäufer, der Verträge abschließen darf hat automatsich die Vollmacht, das blaue vom Himmel zu versprechen. Es ist Vertragsbestandteil und so zu erfüllen.

Fügt der Verkäufer durch sein eigenmächtiges Handeln seinem Auftraggeber (Also in diesme Falle SKY) einen wirtschaftlichen Schaden zu, kann sich SKY gerne von Ihm das Geld wiederholen. nicht aber vom Kunden.

Interessant ist einzig und alleine NUR, was eben vom Verkäufer zugesagt wurde und was er genau gesagt hat.

Denn das unterscheidet darüber ob 1. Der Vertrag in seiner kompletten Form gültig war oder

  1. Ob nur ein einzelner Punkt des Vertrages ungültig war oder

  2. Ob eben eine fristlose Kündigung aufgrund mangelnder Vertragserfüllung seitens SKY gerechtfertigt war.

Und wusste der Händler sogar nachweislich davon, dass der Käufer gar nicht HD hätte empfangen können wäre die Sache noch simpler. Dann wäre der Vertrag nämlich aufgrund §123 BGB anfechtbar.

Da würde ich mich an Deiner Stelle von einem 'Anwalt beraten lassen. Es kann nicht sein, dass Du aufgrund einer Zahlung aus dem alten Vertrag rauskommst und Dir ein neuer Vertrag aufs Auge gedrückt wird. Und Verträge ohne Kündigungsfristen sind nicht zulässig. Sei vorsichtig mit diesem Pack, die drehen Dir das Wort im Mund um. Entweder Deine Kündigung ist fristgerecht eingetroffen, dann gilt diese logischerweise. Wenn Dein Schreiben nach der Kündigungsfrist eingegangen ist, dann ist rechtlich leider keine Chance, dann hast Sky noch ein Jahr :-( Und Schadensersatz kann man nur fordern, wenn einem ein tatsächlicher Schaden entstanden ist, was zu beweisen wäre. LG

Das ist Rechtswidrig von denen du hast gekündigt dass heißt sie können nicht sagen dass du nicht kündigen darfst! Und eh du hast die Beträge gezahlt! Sie können kein Geld für Schadenersatz verlangen. Du hast ja nichts beschädigt!

oude5780 
Fragesteller
 22.01.2015, 11:13

Die berufen sich auf die 14 Tage Widerrufsrecht. Ich war da natürlich knapp drüber. Mir geht´s darum, weshalb nach Zahlung der 150 € der Neuvertrag, zwecks Umgehung des Schadenersatzes, keine Kündigungs/Widerrufsrecht zulässig sein soll. Das alte Konto würde komplett geschlossen werden. Also ist dann aus meiner Sicht der "Altvertrag" komplett erledigt. Und ich verstehe nicht, wenn ich denn den neuen nicht will, der Schadenersatz angeblich doch wieder fällig werden soll. Danke für deine Antwort.

Du solltest darauf einfach nicht mehr reagieren,das sind alles Verbrecher.Lass die erst mal zum Gericht laufen und dir einen Gerichtlichen Mahnbescheid zustellen und auf diesen kannst du dann reagieren.

andie61  20.01.2015, 19:10

SKY ist jetzt der Verbrecher weil der Fragesteller die AGBs nicht gelesen aber mit Unterschrift akzeptiert hat?Eine recht merkwürdige Logik!

oude5780 
Fragesteller
 22.01.2015, 10:58
@andie61

Lies dir nochmal alles durch. Man man. Was gibt es nicht zu verstehen? Lese dazu bitte meine Antwort zur Antwort von MikaD. Danke.

oude5780 
Fragesteller
 22.01.2015, 11:16
@andie61

Außerdem hast du die eig Frage nicht beantwortet bzgl. des neuen Vertrages.

andie61  22.01.2015, 23:01
@oude5780

Kann ich auch nicht da Du da genauso schwammige Angeben machst wie zu dem anderen Vertrag!!Wurde der Vertrag nun auf SKY Entertainer umgestellt?Wenn ja dann hast Du natürlich kein 14 tätiges Widerrufsrecht,da der Vertrag im Handel abgeschlossen wurde und sich nur der Empfangsweg geändert hat!Du beschwertst Dich das nicht so geantwortet wurde wie Du es gerne hättest,bist selber aber nicht in der Lage so zu fragen das es allgemein verständlich ist und antwortest auf Rückfragen gar nicht,ich habe gefragt zu der Angabe "sie laufen nicht" was Du damit meinst,sind sie nicht freigeschaltet oder gar nicht verfügbar,da darfst Du dich dann nicht beschweren wenn man nur allgemein antworten kann!!!!

oude5780 
Fragesteller
 23.01.2015, 11:35
@andie61

Nochmal. Es wurde gesagt, dass die HD Kanäle sofort über Sky bereitgestellt werden. Es war ein Neuvertrag. Dann liefen die HD-Kanäle nicht. Mittlerweile weiß ich, dass die HD Kanäle vom Kabelbetreiber zur Verfügung gestellt werden - ergo waren Sie nicht DIREKT über Sky empfangbar. Nur diese Info wurde mir seinerzeit nicht zu Teil. Nicht durch den Verkäufer, und nicht durch die telefonischen Servicemitarbeiter. Und deswegen habe ich den ganzen Mist nach drei Wochen zurück geschickt, auch weil die erste Karte nicht lief. Ich habe nur wegen HD den Mist überhaupt machen wollen. Ist ja auch egal. Die bekommen von mir die 150 €, da ich ja auch nichts geschenkt haben will, und den Rest sollen die sich sonst wo hinstecken.