Voadafone vorzeitige Kündigung wg Nichtzahlung - Wie hoch ist der Schadensersatzanspruch?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Der von Ihnen angegeben Urteilsspruch vom 05.09.2012 – Az.: 24 C 107/12 ist ein spezifisches Urteil eines einzelnen Sachverhalts und kann nicht auf jede Schadessersatzforderung angewandt werden.

Das kann man im Hinblick auf die allermeisten Amtsgerichtsurteile so unterschreiben. Eine gefestigte Rechtsprechung sieht anders aus.

Entweder zahlen oder streiten. Oder Du schaffst es, Vodafone einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Auf Kulanz kannst du hoffen, aber nicht erwarten. Ohne Gericht wird Vodafone auf sein Geld kaum verzichten.

Daneben ist ein solche Verhalten unsozial und asozial...

Und wenn du nicht mit der Zahlung einverstanden bist, Vodafone signalisiert ja bereits, dass sie es zur Not auch gerichtlich klären werden.

Ob da dein Urteil aus 2012 ausreicht oder dieses Urteil aus 2013... Gehe gerne dein eigenes Risiko ein.

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=17659

Zunächst mal kann und darf hier niemand eine juristische Beratung vornehmen. Wenn Du das genau geklärt haben willst, frag bei der Verbraucherzentrale oder deinen Anwalt.

Ob Vodafone da kulant reagieren wird, ist ebenfalls nicht abzuschätzen. Wenn Verträge wegen Nichtzahlung beendet werden, ist der Kulanzrahmen meist überall erstmal geringer. Wenn man Juristen hinzunimmt, sinkt er meist nochmal.

Wenn Du nicht den Weg über Anwalt o.ä. gehen willst, würde ich mich schriftlich mit Vodafone in Verbindung setzen und anfragen, ob man den Sachverhalt nicht doch einvernehmlich lösen kann, z.B. durch Ratenzahlung o.ä. Sollte es ein Verfahren geben und Du verlierst, hast Du nämlich noch mehr Kosten.

Ein Amtsgerichtsurteil kann nicht zum Vergleich herangezogen werden. Manche Landgerichtsurteile kann man heranziehen. Also mußt Du entweder klagen (was wohl wenig Sinn macht) oder bezahlen, was am Ende billiger ist, weil Du keinen gerichts- un anwaltkosten hast.