Skoda Fabia: Motor ölfeucht - keine TÜV-Plakette?

5 Antworten

Seit eh und je ist der TÜV teilweise wie eine Wundertüte.

Ein öliger Motor, der beim TÜV ein "Duchgefallen" bedeutet, kann bei uns 3 Straßen weiter bei der Dekra durchaus eine Plakette bedeuten - vor allem, wenn man zwischendurch mal den Kärcher benutzt...

Eine "Abwrackprämie" würde ich diesen Vereinen nicht unterstellen. Aber klar, dass der nachbesserungspflichtige Kunde jedes Mal Geld mitbringt.

Ein Neuwagen hingegen ist einnahmetechnisch ja eher negativ zu bewerten.

Darüber hinaus wäre es sicherlich nicht einfach und gleichermaßen riskant, die Prämien für KFZ-Todesurteile den Zielpersonen zukommen zu lassen.

TransalpTom  09.08.2017, 23:28

An der Nachkontrolle verdienen die Prüforganisationen defintiv kein Geld, die haben gar kein Interesse daran, dass der Wagen zur Nachkontrolle wiederkommen muss.
Die Nachkontrolle kostet i.d.R. 13 EUR.

Eine Ingenieurstunde (die Prüfer sind alles Dipl.-Ing. bzw die jüngeren "bachelor" oder "master") kostet aber 120 EUR.

Um den Stundensatz eines Ingenieurs zu decken, darf also die gesamte Nachkontrolle incl. der Erstellung des Berichtes und stempeln der Papiere nur 6 Minuten dauern.

Das wird bei 95% der Nachkontrollen nicht schaffbar sein.

Darum legen TÜV / DEKRA und Co bei jeder Nachkontrolle drauf.

An der Reparatur verdienen die Prüforganisationen eh nichts, da in Deutschland das Neutralitätsprizip gewahrt werden muss, d.h. Prüfer und Raparatur haben nichts miteinander zu tun.

PoisonArrow  10.08.2017, 07:35
@TransalpTom

Die Rechnung geht dann auf, wenn "Vollbeschäftigung" herrscht.

An einigen Tagen ist nicht viel los, da sind 10 Nachuntersuchungen immerhin 130 Euro.

Es ist denkbar, dass der Prüfer kein persönliches oder finanzielles Interesse an einem Wiedersehen mit dem Fahrzeug hat.

In einigen Fällen jedoch ist es blanke Häme, mit was für "Mängeln" die Fzg. zum Folgetermin weitergereicht werden.

Beispiel: Bei einem Auto wurde der Unterboden erneuert.

Der Prüfer hat gehämmert und gestochert - war nicht zu beanstanden. Und dann endlich: Da!

Woll´n sie mal schauen?

Was denn?

Da! (klopf, klopf)

Und was soll da sein?

Da haben sie ein Blech eingeschweißt!

Ach nee, .. ja klar, hab ich da ein Blech eingeschweißt, der ganz Unterboden ist neu gekommen!

Ja, aber an der Stelle muss ein Loch sein, was mit einem Gummi-Proppen verschlossen wird!

Das waren original Reparaturbleche, da war kein Loch drin.

Ja, das nützt ja nun nichts - SO kann ich die Bodengruppe nicht abnehmen!

Also ich soll da ein Loch reinmachen und das dann mit einem Gummistopfen wieder zu machen?!

Jop.

Willst du mich veraxxxxxxen?

Nein, das ist mein Ernst.

Also: Lochsäge, Loch reingesägt, einen Stopfen besorgt, wieder hingefahren. Der "Super"-Prüfer war nicht da, ein Kollege nimmt ab.

Was genau haben sie jetzt gemacht?

Das Blech da (zeig) mit einem Stopfen versehen.

Achso, joa, hättste auch zuschweißen können.....

Ja, nee is klar.

Also ich hab eher die Erfahrung gemacht in der Vergangenheit das nicht alle Prüfer und Prüfstellen gleich sind. Da spielt eher mal die Sympathie oder Antisympathie eine Rolle. Glaube nicht das z.b Werkstätten hier was zutun. Die verdienen ja daran wenn du schön brav dein (älteres ) KFZ zur Reparatur vorfährst.

Blödsinn
Der eine Prüfer schaut genauer als ein anderer.
Auch ölverlust der repariert wurde ist ja ok, aber das ausgetretene Öl sollte man vor dem TÜV beseitigen.

Ein Prüfer kann nur einen Ölverlust sehen. Ob der alt oder neu ist spielt keine Rolle.
Also am besten bei einem Waschpark mit Dampfstrahler sauber machen

Also mal eins vorweg:
Bei einer Nachprüfung zu einer durchgefallenen HU müssen am Fahrzeug ALLE Mängel beseitigt sein.
Nicht nur die EM Mängel, sondern auch die GM Mängel.

Zudem kann der Prüfer auch bei GM die Plakette verweigern, wenn er Bedenken hat, dass die unverzügliche Beseitigung dieser erfolgt.

Und der klassische Ölverlust/Ölfeucht wie auch immer Mangel ist sehr schwer zu beurteilen. Weil jeder Prüfer da leider ein etwas anderes Ermessen an den Tag legt. Unstrittig ist Abtropfen, aber sonst immer schwierig

Bei der ersten HU hattest Du geringe und erhebliche Mängel. Das gibt ein Gesamtergebnis "erhebliche Mängel".

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Lies dazu mal Anlage VIII zur StVZO Punkt 3.1.4. ff

3.1.4
Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2
3.1.4.1
keine Mängel fest, so hat er für das Fahrzeug eine Prüfplakette nach § 29 Absatz 3 zuzuteilen,
3.1.4.2
geringe
Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er kann
für das Fahrzeug, außer bei Untersuchungen nach Nummer 3.1.3, eine
Prüfplakette nach Maßgabe des § 29 Absatz 3 Satz 3 zuteilen; der Halter
hat die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats,
beheben zu lassen,
3.1.4.3
erhebliche
Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er darf
für das Fahrzeug keine Prüfplakette zuteilen; der Halter hat alle
Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichts spätestensbis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen. Sind bei der Nachprüfung nicht alle Mängel behoben oder werden zusätzliche Mängel festgestellt, darf die Prüfplakette nicht zugeteilt werden und das Fahrzeug ist innerhalb der in Satz 2 genannten Frist erneut zur Nachprüfung vorzuführen; der aaSoP oder PI hat die nicht behobenen oder die zusätzlich festgestellten Mängel im Untersuchungsbericht zu vermerken.
Wird bei der Nachprüfung der Untersuchungsbericht nicht vorgelegt oder wird das Fahrzeug später als ein Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorgeführt, so hat der aaSoP oder PI statt der Nachprüfung der Mängelbeseitigung eine neue Hauptuntersuchung durchzuführen. Dabei ist eine bis zu zwei Monate zuvordurchgeführte Abgasuntersuchung nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa zu
berücksichtigen.

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Du musstest also die mit (E) gekennzeichneten Mängel unverzüglich und die mit (G) gekennzeichneten Mängel spätestens innerhalb eines Monats beheben.

Bei der Nachkontrolle müssen alle Mängel (auch die geringen) behoben sein, daher hat Dir der Prüfer von TÜV bei der Nachkontrolle die Plakette wieder verweigert, weil Du der in Punkt 3.1.4.3 der Anlage VIII geforderten abstellung der Mängel nicht nachgekommen bist.

Hätte er die Nachkontrolle trotz des nichtbehobenen Mangels positiv bestätigt, hätter er bestätigt, dass der nicht behobene Mangel behoben ist.

Der HU Bericht zählt rechtlich aber als Urkunde, wenn der Prüfer da eine Mängelbeseitigung bestätigen würde, die nicht stattgefunden hat, würde er eine Straftat begehen, das nennt sich "mittelbare Falschbeurkundung", darum wird er das auch nicht gemacht haben.

Dem Prüfer der DEKRA hast Du das Auto zu einer neuen HU vorgeführt. Wenn der Prüfer nun geringe Mängel feststellt, KANN er Dem Fahrzeug eine Plakette zuteilen, was er ja dann auch getan hat. Das entbindet Dich aber nicht von der Behebung der geringen Mängel.

Denn nach Punkt 3.1.4.2 der Anlage VIII zu §29 der StVZO bist Du verpflichtet die geringen Mängel ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monates zu beheben. 

Hättest Du dem DEKRA Prüfer den Bericht der TÜV vorgelegt, hätte auch dieser keine positive Nachuntersuchung dazu erstellt. Du hast dem Prüfer aber die zuvor erstellte HU verschwiegen, vermutlich kann der auch nicht hellsehen und hat darum eine neue HU gemacht und die Mängel auch genauso eingestuft.

Gewonnen hast Du unter dem Strich aber nichts. Du hast zwar jetzt die Plakette bekommen, musst aber trotzdem die Mängel beheben. Du brauchst wohl nicht mehr zur Nachkontrolle, die Mängelbehebung ist jetzt reine Halterverantwortung.