Sind Polizisten (Vor allem amerikanische) dazu verpflichtet, einem die Handschellen anzulegen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ob es in den USA eine entsprechende Pflicht gibt, dass allen Verdächtigen Handschellen angelegt werden müssen, weiß ich leider nicht.

In Deutschland gibt es eine solche Pflicht nicht.

Ob einer Person Handschellen angelegt werden dürfen, richtet sich nach der entsprechenden Ermächtigungsgrundlage im Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes (in Hessen §59 HSOG). In den meisten Bundesländern gibt es auch einen Absatz zur Transportfesselung, d.h. dass die Polizeibeamten jede Person die im Fahrzeug transportiert ist fesseln dürfen.

Allerdings werden bei weitem nicht alle Personen gefesselt, bei denen es rechtmäßig wäre. Wenn es der jeweilige Beamte nicht für notwendig erachtet, kann er auch darauf verzichten.

Nimmt man die Fernseheserien und die Berichte aus den USa könnte man davon ausgehen, dass dort ein Fesselungspflicht besteht.

In Deutschland gibt es defintiv keine, man geht hier auch i.d.R. von der Eigensicherung aus. Handfesseln sind ein zugelassenes Hilfsmittel und können daher auch eingesetzt werden.

§ 127 Stpo Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen... Kommt also drauf an worum es geht, wenn Fluchtgefahr besteht bzw ein apitalverbrechen begangen wurde ist es egal wie "freiwillig" einer mitkommt...

Lag00n 
Fragesteller
 17.01.2011, 19:57

das war nicht meine frage; meine frage bezieht sich eher auf das klassische aus filmen; "Wir müssen ihnen jetzt handschellen anlegen" "ist das wirklich notwendig?" "ja leider" -klack-

Horrorshow86  17.01.2011, 20:01
@Lag00n

Naja falls Polizisten diesen Paragraphen ebenfalls befolgen wird es so sein wie darin beschrieben

PepsiMaster  17.01.2011, 21:59
@Horrorshow86

wo steht denn im §127 irgendwo etwas zum Thema Handfesseln?

Dazu steht in der gesamten StPO nichts!

Horrorshow86  18.01.2011, 15:37
@PepsiMaster

Ich schrieb über die Vorläufige Festnahme... hat das nichts mit "Handfesseln" zu tun?

PepsiMaster  18.01.2011, 19:57
@Horrorshow86

nein .. gar nichts. Eine Festnahme oder auch Verhaftung muss nicht mit einer Fesselung einhergehen. Es kommt regelmäßig vor, dass festgenommene oder verhaftete Personen nicht gefesselt werden. Genauso kann es sein, dass eine Person gefesselt wird, die aber weder festgenommen noch verhaftet werden soll.

Horrorshow86  19.01.2011, 12:19
@PepsiMaster

Ja MUSS nicht, verstehe jetzt aber nicht was du für ein Problem hast... du sagst in der stpo steht nichts von handfesseln, aber natürlich KÖNNEN falls vorhanden auch bei diesem Paragraphen Handschellen benutzt werden und wenn ein Polizist einen z.B. Mord auf "frischer Tat betrifft" und die Fluchtgefhr des Täters ist da, dann wird er ihm die Handschellen anlegen NACH § 127stpo...

PepsiMaster  20.01.2011, 01:11
@Horrorshow86

Nein .. eben nicht!

Nach §127 StPO werden Personen festgenommen aber nicht gefesselt ... weil da eben nichts vom Fesseln steht. Dazu benötigt man schon eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage, in der steht, dass eine Person gefesselt werden darf. Diese findet sich in den jeweiligen Polizeigesetzen der Bundesländer (z.B. §59 HSOG). Diese Ermächtigungsgrundlagen werden dann in Form von sog. repressivem Zwang in Verbindung mit der entsprechenden Norm der StPO verwendet (bei einer vorläufigen Festnahme also z.B. mit dem §127).

Horrorshow86  20.01.2011, 02:44
@PepsiMaster

Nun ja, dann dürfen meine Kollegen ihre Handschellen wohl nicht benutzen bei Menschen die Mist gebaut haben, eine Gefahr für sich selbst darstellen etc, weil sie in diesem Zusammenhang nur diesen Paragraphen kennen.. was ein Polizist noch zur Verfügung hat weiß ich nicht...

PepsiMaster  20.01.2011, 10:16
@Horrorshow86

ich weiß ja nicht was Du für Kollegen hast ..

aber unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch andere Personen als die Polizei Handschellen einsetzen .. das erfolgt dann aber trotzdem zusätzlich zur Festnahmehandlung. Eine Festnahme an sich hat noch nichts mit einer Fesselung zu tun. Diese beiden Maßnahmen müssen getrennt voneinander betrachtet werden, da sie auch unterschiedlichen Zwecken dienen.