Wenn jemand zwangsweise in eine Psychiatrische Klinik eingewiesen werden soll ...?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Handschellen im Polizeiauto 67%
angeschnallt im Krankenwagen 33%

6 Antworten

angeschnallt im Krankenwagen

Es kommt auf die Situation an. Ich arbeite in einem Pflegeheim bei uns wurde ein sehr aggressiver betrunkener Bewohner der um sich geschlagen hat, wurde von der Polizei in Handschellen in eine geschlossene Psychiatrie gebracht.

Dann hatten wir ein Bewohner der immer abgehauen ist und wurde dann im Krankentransport in die geschlossene gebracht wurde.

Es kommt immer auf die Situation und auf die Person an. Wieso soll denn bei friedlichen Personen die Polizei mitkommen als Begleitung?

angeschnallt im Krankenwagen

Angeschnallt wird nur jemand der sich wehrt. Geht der Betroffene freiwillig mit wird er weder mit Handschellen noch angeschnallt mitgenommen.

BVBDortmund 
Fragesteller
 28.10.2018, 15:25

Wo ist denn der richterliche Beschluss zum Freiheitsentzug? OHNE, muß niemand mitgehen.

Kerosine  28.10.2018, 15:26
@BVBDortmund

Naja, die haben in den seltensten Fällen schon beim Abholen den Beschluss

BVBDortmund 
Fragesteller
 28.10.2018, 15:37
@Kerosine

Genau, in NRW soll aber innerhalb von 24 Stunden der Beschluss gemacht werden. Greift denn die schon durchgeführte Zwangseinweisung diesen Beschluss vor? Der Richter kann dann sagen, er konnte nicht anders, weil alles schon klar war.

Kerosine  28.10.2018, 15:47
@BVBDortmund

Nö, der Richter hat freie Entscheidung. Für die 24-72 h vor dem Richter (je nach Bundesland) ist der Notartzt oder der AvD der Klinik verantwortlich.

BVBDortmund 
Fragesteller
 28.10.2018, 15:55
@Kerosine

Wo ist das festgelegt?

Kerosine  28.10.2018, 15:58
@BVBDortmund

Was genau? Grundsätzlich im PsychKG und FamFG.

Goodnight  28.10.2018, 18:55
@BVBDortmund

Falsch, der muss erst in den ersten 24h erfolgen.

Ohne Wissen dazwischen quatschen ist nicht schlau.

Zudem war das nicht Gegenstand der Frage.

Novosibirsk  10.10.2019, 13:52
@BVBDortmund

Es ist nirgendwo festgelegt. Doch wo kein Richter ist, gibt es auch keinen Beschluss. Die Betroffenen sind außen vor, Sie sind rechtelos und die ganze Sache wird vertuscht und nachträglich mit gefälschten Beschlüssen gerechtfertigt.
Den Betroffenen wird die EInsicht in ihre Akten verweigert, so dass sie keinen von der Jistiz anerkannten konkreten Grund der Rechtsverletzung anführen können.

Das kommt darauf an unter welchen Umständen jemand in eine psychiatrische Klinik verbracht wird.

Ist von einer akuten Eigen und-Fremdgefährdung auszugehen, und gab es im Vorfeld bereits Angriffe auf sich selbst oder andere, dann kann im Rahmen der Eigensicherung in de Tat eine Fixierung am Patienten vorgenommen werden. Dies ist rechtlich auch zugelassen. Wie dann eine entsprechende Fixierung aussieht, ist widerrum ebenfalls abhängig von den Umständen und der Person.

BVBDortmund 
Fragesteller
 28.10.2018, 14:54

Gibt ja immer so Standartformulierung, in der Art, wie Du es gerade beschrieben hat. Konkret kommt dann im Gerichtsbeschluss nix.

Sie vefrachten niemanden aufgrund einer laiendiagnose eines Polizeibeamten in die Klinik. Sie verfrachten Menschen die nach objektiven und einfach zu verstehenden Merkmalen eine Gefahr für sich und andere darstellen können, um die Betroffenen und anderen zu schützen, in eine Klinik. Wo sich dann Profis mit den Hintergründen auseinander setzen können.

WIE der Transport stattfindet bestimmen die Erfordernisse der Situation. Natürlich kann es zu Fehlentscheidungen kommen. Das ist nur menschlich.

Die gesellschaft muss sich nur darüber klar werden welche Fehlentscheidungen schwerwiegender sind. Jemand eventuell unnötiger Weise in die Klinik zu verfrachten, oder jemanden nicht in eine Klinik zu verfrachten der dann sich oder anderen leid zufügen kann.

Handschellen im Polizeiauto

Es hängt vom Bundesland ab: In den meisten dürfen Rettungssanitäter nicht physisch "zupacken" sondern nur die Polizei. In denen wo sie es doch dürfen erhalten die Sanitäter dazu glaube ne spetziele Ausbildung. In den andern mus ein Polizist im RTW mit fahren wenn sich das Opfer wert.

Ansonsten gehen die allermeisten Zwangseinweisungen im Polizeiwagen ohne Handschellen. Solang du dich nicht werst gibts ja keinen anderen Grund. Ich hate schon duzende Zwangseinweisungen und hab erst 3x Handschellen getragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
BVBDortmund 
Fragesteller
 28.10.2018, 15:21

Ich mußte mich noch nie gegen die Polizei wehren. War auch nicht der Betroffene dieser Maßnahme in der Fragestellung.

Sind denn Handschellen nicht ungünstig, weil man sich verletzen kann?

Kerosine  28.10.2018, 15:25
@BVBDortmund

Absolut keinen Plan was passiert wenn du dich in Handschellen noch weiter werst. Fusschellen vielleicht?😅 Oder sie lasen dich einfach gegen die Abtrennung treten. Ich war in ner Situation nie auf die Polizisten im besonderen sauer, also keine Ahnung

BVBDortmund 
Fragesteller
 28.10.2018, 15:40
@Kerosine

Ich habe auch keine Ahnung, weil ich noch nie persönlich betroffen war von so einer Maßnahme. Habe aber jetzt einen ziemlichen Hass auf Polizisten.

Kerosine  28.10.2018, 15:48
@BVBDortmund

Ich nicht, aber ich hab schon lang nen ziehmlichen Hass auf Psychater. Gibts irgend nen Grund bei dir? Du hast in lezter Zeit ein paar Sachen wo damit zusammen hängen gefragt. Kann ich vlt was helfen?

BVBDortmund 
Fragesteller
 28.10.2018, 16:09
@Kerosine

Manchmal habe ich Beratungsaufträge mit den ganz unterschiedlichen Problemstellungen. Vor Jahren war es mal ein Unternehmer mit vielen Mitarbeitern in seinem Unternehmen, der nach Zwangseinweisung einen gesetzlichen Betreuer bekam, dieser Betreuer war nicht fähig unternehmerische Entscheidungen zu treffen und schaltete immer wieder Anwälte ein, die lange arbeiteten, bis sie nicht mehr weiter wußten.

Meinen Biss haben Anwälte auch dann nicht mehr ertragen konnten, ebenso Betreuungsrichter, die mit mir telefonierten, aber Exsitenzängste hatten.

Familär gab es einen schweren Fall mit einer psychischen Erkrankung.

Und nun dieser aktuelle Fall einer Zwangseinweisung, wo ich Beistand bin, aber nichts verdienen werde. Mich verärgern viele Dinge, die ich erst in Erfahrung bringen mußte, gegen das Betreuungsgericht.

Übrigens liegt dieses Betreuungsgericht in einem Landgerichtsbezirk, wo ich schonmal mich mit einem Betreuungsrichter angelegt habe. Zu ihm bin ich unangemeldet ins Büro gegangen, ihm gesagt ich hätte ein Gespräch mit ihm.

Ich setze mich unaufgefordert auf den Besucherstuhl vor seinem Schreibstisch.

Habe ich auch beim Richter mehrfach entschuldigt, weil der eine ganz unklare Bedrohungslage wahrnahm und gar nicht wußte, was ihn erwartet. Ist lang her, als die Gerichte keine Personenkontrolle hatten.

Im aktuellen Fall würde mir helfen die früheren Protokolle der Polizei zu bekommen. Oder einen guten Kontakt zum Innenministerium NRW.

Kerosine  28.10.2018, 16:12
@BVBDortmund

Wow toll! Sowas sollten mehr Leute machen.

Meinst du mit Beistand Verfahrenspfleger?

BVBDortmund 
Fragesteller
 28.10.2018, 16:35
@Kerosine

Verfahrenspfleger sind meistens Rechtsanwälte, die vom Amtsgericht für die Aktenpflege eingeschaltet werden müssen.

Beistand oder Berater bin ich, weil ich von Betroffenen eingeschaltet werde.

Es gibt keine Leute die Beistand ohne Bezahlung freiwillig machen.

Kerosine  28.10.2018, 16:40
@BVBDortmund

Ok, dann kapier ich es nicht ganz. Bist du Anwalt? Oder Patientenfürsprecher?

BVBDortmund 
Fragesteller
 28.10.2018, 16:47
@Kerosine

Ich bin weder Anwalt noch Patientenfürsprecher. Ich kenne aber die Teilnehmer von Besuchskommissionen, die unangemeldet mehrfach im Jahr auf Stationen der Psychiatrien erscheinen.

Ich bin beruflich tätig als Berater von Unternehmen, habe deshalb sogut wie nie mit diesen Problemfällen in Psychiatrien zu tun.

Kerosine  28.10.2018, 16:52
@BVBDortmund

Ja, die sind bemerkenswert nuzlos. Genau wie Verfahrenspfleger.