Sind Paragraphen schwer zu verstehen?

3 Antworten

Manche verstehen sowas besser und manche schlechter. 

Ich denke für Leute die sich mit Gesetzen und Paragraphen täglich auseinandersetzen ist es leichter zu verstehen als für andere die sich selten damit auseinandersetzen

privatfoerster  16.04.2017, 04:33

Kommt immer darauf an wie man es auch von oben gewollt verstehen soll.
Spätestens in einer Kollegialjustiz bei Gericht wird man verascht, wenn man verarscht werden soll bzw.l muss.

Das anwaltliche Standesrecht sei ja ‚nie das gewesen, was es zu sein vorgab’; Es habe so (RA) Eschen, ‚zu keinem Zeitpunkt die Gewähr für die Qualität der Arbeit der Anwaltschaft’ geboten. Weder habe das  Standesrecht verhindert, dass die Anwälte ihre Mandanten ‚betrogen oder  hintergangen’ noch dass sie deren ‚Interessen verraten’ hätten.
Der Mandant spielt im herkömmlichen anwaltlichen Standesrecht nur eine untergeordnete Rolle. Der angesehene Verwaltungsrechtler Konrad Redeker, 66, findet es ‚charakteristisch, dass die Regeln über das Verhalten des Anwalts gegenüber den Rechtssuchenden keinesfalls an der Spitze stehen, sondern nach denen über das Verhalten gegenüber Gericht und Behörden  und gegenüber Kollegen erst an dritter Stelle folgen’.
Der Mandant ist Störenfriede in einer Juristen-Ordnung, in der sich die Anwälte als ‚Organe der Rechtspflege’ eher der staatlichen Obrigkeit zurechnen. Ein derartiges Berufsverständnis bringt es denn auch mit sich, dass Anwälte nicht wie Dienstleister auf ihre Kundschaft zugehen.”
Norbert F. Pötzl in Folge II in DER SPIEGEL Nr. 50/1989, Seiten 130, 134

furbo  16.04.2017, 08:05
@privatfoerster

Nutzt du eigentlich jede Frsge für dein Justizbashing? Verschone uns damit. 

Eigentlich - ja. Fast jedes Wort eines Gesetzes ist mit einer Definition unterlegt. Diese Definitionen muss man kennen, um den Sinngehalt des Gesetzes zu erfassen. Jeder Jurist nutzt deshalb auch Gesetzeskommentare, um die Gesetze genau verstehen zu können. 

Ein einfaches Beispiel:

Du beziehst dich auf das Hausrecht. Davon kannst du auf Hausfriedensbruch überleiten, passt zusammen. § 123 Abs. 1 S. 1, 1. Halbsatz StGB:

"Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt... "

Versuche nun den Begriff "befriedet" zu definieren.

Wenn man der deutschen Sprache gut mächtig ist, dürfte das Verständnis der Paragraphen nicht darunter leiden.

privatfoerster  16.04.2017, 04:29

Gerade, dann leidet es:
http://blog.justizfreund.de/gdsk-gesellschaft-der-schnellkuriere-unterliegt-am-ag-minden-21c22811-29-11-2011

http://blog.justizfreund.de/das-land-nrw-muss-vertreten-durch-den-leitenden-generalstaatsanwalt-manfred-proyer-der-gsta-hamm-betrugsbeute-zuruckzahlen-verwaltungsgericht-arnsberg-10-k-211310-06-06-2012/

Und es gibt psychologische Untersuchungen.

Wenn man das Recht jedoch immer so versteht wie es einem gerade Willkürlich von Richter und Staatsjuristen zu seingem schädigenden Nachteil erklärt wird hat zumindest keine geistigen Krankheiten.

ErrorZ404  16.04.2017, 13:30

Da muss man immer ein Ass im Ärmel behalten😉