Paragraphen in der Subsumtion erwähnen?
Die Frage steht im Grunde bereits im Titel.
Jemand der letztens sein 1. Staatsexamen schrieb, meinte zu mir, man dürfe Paragraphen bloß nicht innerhalb einer Subsumtion erwähnen. (Da man sich hier nur auf den Sachverhalt und nicht auf's Gesetz bezieht)
Kommilitonen von mir tun dies jedoch und ich selbst habe manchmal ebenfalls das Gefühl, einige Sätze gingen mir so leichter von der Hand. In der Definition kommen mir manchmal (nicht oft) Paragraphen sperrig vor.
Danke schon mal im Voraus.
3 Antworten
Eine generelle Regel hierzu gibt es natürlich nicht. Allerdings stimmt es schon, dass man in der Subsumtion im Regelfall den Sachverhalt verarbeitet und daher Paragraphen hier nichts zu suchen haben.
Gerade wenn es nicht um tatsächliche, sondern um rechtliche Fragen geht, dann macht die angebliche Regel aber keinen Sinn mehr. Hier kann es meiner Meinung nach manchmal sogar erforderlich sein den Paragraphen bzw. seinen Wortlaut zu erwähnen.
Wenn du einen Streit entscheidest ist das eher ein rechtliches Problem in der Subsumtion. Da kann es auf jeden Fall sinnvoll sein mal den § zu nennen.
Tatsächliche fragen betreffen den Sachverhalt.
Ich verstehe nicht ganz, wie man in der Subsumtion Paragraphen verwenden kann?
Im Paragraph stehen Tatbestandsmerkmale.
In der Subsumtion ordne ich den Lebendsachverhalt den Tatbestandsmerkmalen unter. Wie kann ich da einen Paragraphen einbinden?
Okay, wenn das Tatbestandsmerkmal in einem anderen Paragraphen definiert wird ja, aber dazu mache ich dann eine "Unter-Subsumtion".
Bspw. im Bezug auf eine Auslegung. Subsumtion: "A erklärt nicht ausdrücklich ihren Rücktritt. Eine laiengünstige Auslegung nach §§ 133, 157 BGB ergibt jedoch das ... als Rücktritt verstanden werden kann"
Generell stimm ich dir auf jeden Fall zu! Ich habe nur noch nie einen Dozenten/Ag-Leiter sagen gehört, Paragraphen gehören nicht in eine Subsumtion.
Eine laiengünstige Auslegung nach §§ 133, 157 BGB klingt für mich nach Urteilsstil und nicht nach Gutachtenstil.
A erklärt nicht ausdrücklich ihren Rücktritt. Ein Rücktritt könnte jedoch vorliegen wenn...
Bei Deinem Satz würde ich das "nach" weglassen und dafür §§ 133, 157 BGB in Klammern () setzen.
Guten Abend,
Ich hab jedenfalls noch nie von einem solchen Verbot gehört, bei mir hat in den Klausuren da auch nie ein Dozent was gesagt. So eine Subsumtion kann auch mal ziemlich verschachtelt und lang sein, es gibt ja teilweise auch „Unter-Subsumtionen“ innerhalb einer Obersubsumtion wenn man mal ein neues Fass auf machen muss. Und wenn es zu sowas kommt, musst du im neuen Obersatz ja sowieso nochmal die entsprechende Norm erwähnen, oder?
Zudem hilft es bei besagten richtig langen Subsumtionen natürlich auch, zwecks Übersichtlichkeit die Normen bzw. auch mal bestimmte Sätze oder Satzteile zu erwähnen, wenn es um die gerade geht. Also dass man sowas nicht machen soll hab ich wie gesagt noch nie gehört. Ergibt mMn überhaupt keinen Sinn.
Natürlich ist klar, dass es im Kontext auch passen muss, den Paragraphen zu erwähnen. Bspw auch, wenn du eine Legaldefinition nennst. Also nicht einfach irgendwie reinquetschen nach dem Motto „Sieh her, lieber Korrektor, was ich alles weiß!“ :D
Im Zweifel vielleicht einfach mal eine Mail an den Prof schicken und fragen?
Liebe Grüße und viel Erfolg noch im Studium
Premados
Dankeschön,
ich werde mich nochmals mit Prof/AG-Leitern auseinandersetzen.
Aber danke für die Anregungen.
Lg.
Was genau meinst du mit "tatsächliche" und "rechtliche" Fragen in dem Kontext. Hast du eventuell ein konkretes Beispiel?