Sind Nebenkosten und Betriebskosten eigentlich das gleiche(Mietwohnung)?

8 Antworten

Im Grunde sind es zwei Begriffe, die das Gleiche meinen.

Weder die Differenzierung Eigentümer - Mieter, noch nach Kostenart trifft es wirklich.

Allerdings gibt es schon einen Anhalt:

Es gibt eine Betriebskostenverordnung, aber keine Nebenkostenverordnung.

In der Betriebskostenverordnung ist definiert, was als Betriebskosten angesehen wird und was nicht.

Viele Mietverträge enthalten eine Auflistung aller Kosten, die als Betriebs- oder Nebenkosten umgelegt werden. Sehr häufig findet man aber stattdessen einfach den Verweis auf die Betriebskostenverordnung §2. Dieser Paragraph enthält alle Kosten, die als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden können und deshalb macht es der Verweis auf diese Auflistung recht einfach.

Da es keine "Nebenkostenverordnung" gibt, kann man nun davon ausgehen, dass wo immer im Mietverhältnis von Nebenkosten die Rede ist, nur die Betriebskosten gemeint sein können, denn mehr, als das, was in der Betriebskostenverordnung festgelegt ist, kann auch nicht umgelegt werden.

Allerdings gibt es in der Auflistung auch einen Punkt, mit dem die Liste "geöffnet" wird, z. B. auf Kosten, die neu hinzu kommen. Vor ein paar Jahren war das z. B. die Legionellenprüfung oder die Rauchmelderwartung/-prüfung.

Gerhart  11.08.2018, 09:11

Ergänzend >> sonstige Betriebskosten als letzter Punkt der BtrkVO - hier müssen Kosten namentlich genannt und vereinbart werden, die nicht ausdrücklich im § 2 genannt wurden.

Das was man monatlich an den Vermieter zahlt sind Betriebskosten. So der korrekte Begriff. Umgangssprachlich wird das sehr oft Nebenkosten genannt.

Außer den BK die man an den Vermieter zahlt gibt es ja noch andere kaufende Kosten. Wie z. B. für Strom, Gas, GEZ, Telefon/Internet. Diese und die Betriebskosten die man an den Vermieter zahlt zusammen wären die Wohnungs-Nebenkosten. Also laufende Kosten neben der Miete.

Im Gesetz ist nur die Rede von BETRIEBSKOSTEN. Dementsprechend gibt es die Betriebskostenverordnung.

Im allgemeinen Sprachgebrauch und auch im Bereich von Sozialleistungen (SGB) wird innert der Betriebskosten zwischen Heizkosten und Hausnebenkosten unterschieden.

Hi kr1t1sch3sSchaf! :)

Du stellst eine gute Frage, denn diese Begriffe werden oftmals als Synonyme verwendet.
Betriebskosten sind alle Kosten, die einem Eigentümer durch den Besitz und Gebrauch eines Grundstücks oder eines Gebäudes entstehen. Alle Betriebskosten, die dem Vermieter im Laufe eines Jahres entstehen, kann er in der Betriebskostenabrechnung mit seinen Mietern abrechnen.

Zu den Betriebskosten zählen laut Betriebskostenverordnung beispielsweise die Entwässerung, die Müllabfuhr, die Gartenpflege oder Sach- und Haftpflichtversicherungen.

Nicht Teil der Betriebskosten (sehr wohl aber der Nebenkosten) sind jedoch die Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten. Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten können unter keinen Umständen auf Mieter umgelegt werden.

Ich hoffe, das hilft dir weiter!
Liebe Grüße, Fine :)

Ist nur ein anderer Name. Die offizielle Bezeichnung ist Betriebskosten.