Ist die Grundversorgung mit Kabelfernsehen in einer Mietwohnung Pflicht?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vielerorts ist es so das ein Sammelvertrag für ein ganzes Haus oder Wohnanlage besteht. In solchen Fällen ist jede Wohneinheit mit entsprechendem Signal ausgestattet und muss so vom Wohnungseigentümer übernommen werden. Dieser kann aber die Kosten per mietvertraglicher Regelung auf den Mieter abwälzen. Hierbei ist eine Kündigung nicht möglich.

Wenn der Mieter keinen Fernsehapparat besitzt, und deshalb eine bestehende Anlage nicht nutzen kann oder nicht nutzen will, so bedeutet noch nicht, dass er die anteiligen Kosten nicht bezahlen muss. Wenn die Kostentragung im Mietvertrag oder einer Anlage dazu vereinbart ist, muss der Mieter die Kosten unabhängig davon ob er die Anlage auch tatsächlich nutzt bezahlen.

Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/p1/schuessel.htm

Ich habe einen Mietvertrag, in dem in den Betriebskosten die Grundversorgung mit Kabelfernsehen aufgeführt ist.

Und was ist daran unverständlich? Selbstverständlich hast du anteilig die mietvertraglich vereinbarte und gem. § 2 Nr. 15 BertrKV zulässigen Kosten unabhängig deiner Nutzung anteilig zu tragen :-)

http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html

Jetzt wollte ich die kündigen und die Hausverwaltung behauptet, das sei nicht möglich

Zurecht: Den Vertrag deines Vermieters mit der Kabelgesellschaft darfst du garnicht kündigen :-O

Sofern nicht alle Parteien damit einverstanden wären, sich an den Kosten einer SAT-Anlage zu beteiligen, um fortan ohne Kabelgebühr fernzusehen, bleibt es bei den mietvertrglichen Regelungen :-)

G imager761

Vertragsrecht. Der Hauswirt kann einen Vertrag für alle Wohnungen abschließen ,das ist Günstiger ,als Einzelverträge .Außerdem kann keiner Kontrollieren ob nicht schwarzgesehen wird .Das wirst Du zahlen müssen. Hättest nicht einziehen dürfen .ab2014 wird sowieso von jedem Abkassiert ,ob Er Radio und Fernsehen nutzt oder nicht.

werbon  16.12.2013, 11:26

ab2014 wird sowieso von jedem Abkassiert ,ob Er Radio und Fernsehen nutzt oder nicht.

Das hat ja nichts mit den Kosten für das Empfangen von Signalen zu tun.

Was Sie hier meinten sind die Abzocker der GEZ. Wenn das Geld knapp wird erhöhen die Gebühren und das ganze wird politisch abgesegnet , ist ja ein Eigenbetrieb der Länder.

Dackelmann888  16.12.2013, 22:36
@werbon

Es geht um die Kabelkosten die muss der Vermieter kassieren .Die GEZ kassiert selber ab.

Das ist wohl ein Gemeinschaftsanschluss, den kannst du alleine natürlich nicht kündigen. Du hast den Mietvertrag ja so abgeschlossen und warst damit einverstanden.