sind mündliche vereinbarungen im erbrecht bindend'?

4 Antworten

Wie ist das denn wirklich abgelaufen ? Haben Sie dem Bruder rein freiwillig und großzügig die Hälfte gezahlt oder lag dem eine klare mündliche und vor allem: von Iherem Bruder beweisbare Verpflichtung Ihrerseits zur Zahlung zugrunde ? Hat Ihr Bruder evtl. in Abstimmung mit Ihnen und im Hinblick auf Ihr Hälfteversprechen sein Erbe ausgeschlagen ? Wenn er das beweisen kann, hat sein Anwalt Recht. Im Grunde ist ja nicht begreifbar, dass IKhr Bruder ausgeschlagen hat; denn der Nachlass war ja offenbar werthaltig und nicht überschuldet.
Wenn Sie ein belastbare Antwort wollen, müssen Sie schon bitte "die Hosen herunterlassen" , das heisst, den äußeren und den inneren (d.h. die bneiderseitigen Absichten) Sachverhalt genau darstellen. Oder Sie bereden das mit einem Anwalt, was ja schon aus dem Grunde zweckmäßig erscheintg, dass Ihr Bruder einen Anwalt beauftragt hat.

und meinem bruder freiwillig die hälfte davon monatlich ausgezahlt

Hierbei handelt es sich vermutlich um eine Schenkung.

der anwalt meines bruders schreibt mir, dass mein mündliches versprechen über die hälfte bindend sei

Ein Schenkungsversprechen bedarf der notariellen Form. Die Erfüllung heilt aber den Formmangel. Außerdem welches Versprechen ?

Nein definitiv nicht . . mündliche abmachungen sind in deutschland im rechtssystem nicht bindet . . .erstrecht nicht im erbrecht . . . .. . . da dein bruder abgeschlagen hat würde dir rein theoretisch alles zustehen, wenn dies ein notar abgesegnet hat

lg

euer michel

ichweisnix  04.12.2012, 20:44

Mündliche Verträge sind in der Regel bindend, wenn das Gesetz nicht eine Form vorschreibt. Das ist z.B. beim Schenkungen und letztwilligen Verfügungen und diverse andere Geschäfte der Fall.

Wenn sie im Supermarkt 3 Brödchen kaufen, ist das auch ein mündlicher, bzw. konkludent geschlossener Vertrag.

Testamentarische Verfügungen sind so weit ich weiß nur schriftlich möglich.