Wer kann mir die 10 Jahre Schenkungsfrist erklären?

12 Antworten

Pflichtteilergänzuungsanspruch wird das genannt.

Schenkungen inner halb der letzten 10 Jahren können mit eingerechnet werden.

Bei nicht verbrauchbaren Gütern wird zunächst der Wert vom Zeitpunkt des Erbfalles angenommen, also was ist das Haus jetzt wert.

Dazu wird für jedes Jahr der Schenkung, welche vor dem Zeitpunkt des Erbfalles vorgenommen wurde, 10 % angezogen, in diesem Fall 80% bei 8 Jahren.

Der verbiebene Restwert kann der Erbmasse hinzugefügt werden, jetzt also 20 % des Wertes.

normaler weise ist es so, das wenn der schenkende innerhalb von 10 jahren nach der schenkung stirbt, die schenkung mit in die erbmasse kommt. aber genauer kann es dir wohl nur ein anwalt oder notar sagen

Liegt kein Testament vor erben alle zu gleichen Teilen. Sind Geschwister aus dem Erbe ausgeschlossen worden erhalten Sie den sogen. Pflichtteil (es gibt Ausnahmen, z. B. wenn Sie dem Erblasser also in dem Fall Ihrem Vater "kriminelles" angetan haben). Der Pflichtteil beträgt 50 % des "normalen" Ateils. In Ihrem Fall sind das 3 Geschwister, das bedeutet jeder bekommt 1/3 oder eben den Pflichtteil in Höhe von 1/6. Ob einer der Erben das Erbe nicht annimmt hat darauf keinen Einfluss. Alle Zuwendungen an einen oder mehrenen Erben die den Charakter einer Schenkung haben werden 10 Jahre rückwirkend ab dem Todestag zur Erbmasse gerechnet. Sie müssen dies allerdings nachweisen können!

Achtung. Ab dem Tag ab dem Sie Kenntnis über den letzen Willen (Testament) Ihres Vaters erhalten haben lauft die Zeit. Sie müssen innerhalb von zwei Jahren Ihre Ansprüche geltend machen. Dazu suchen Sie sich am Besten einen Rechtsanwalt.

Meine Auskünfte sind laienhaft ich allerdings mit einer ähnlicher Sitution betroffenen.

dieser § müsste hier zutreffend sein:

§2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch

BGB hast Du vergessen, sonst völlig korrekt.

dankeschön, wäre ich dann quasie Alleinerbin? Der beschenkte Bruder hat sein Erbe ausgeschlagen und der andere Bruder war ja mit der Lebensversicherung bedacht.

@Pusteblume81

Du Erbst den Rest Aber auch Dein anderer Bruder hat einen Anspruch auf einenPflichtteilsergänzungsanspruch!

@subsi75

Eher doch auf den ganzen Pflichtteil, wenn es die Lebensversicherung gar nicht mehr gab, oder?

@Mara55555

Nein, er ist nur mit dem bedacht, was es nicht mehr gibt. Warum auch immer es die Lebensversicherung nicht mehr gibt. Haupterbin ist Sie. Alles andere Pflichtteil, Schenkungen usw fällt wieder in BG § 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch

@subsi75

danke, ich dachte der Pflichtteilergänzungsanspruch erlischt wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Sie müssten erst einmal der genauen Wortlaut des Testaments bekanntgeben. Ohne den Text zu kennen, würde man im luftleeren Raum argumentieren müssen. Und das geht ében nicht.Sie sollten sich überlegen, einen Anwalt zu konsultieren, weil aus dieser Community wohl nieman in der Lage und bereit sein wird, eine umfassende Rechtsberatung zu geben.

Sergius hat recht.

Es ist nicht möglich "Pauschalantworten" zu geben. Man muss ein Testament so auslegen, dass man dem Willen des Verstorbenen so nahe wie möglich kommt. Das passiert im Nachlassgericht und denen kannst du auch Infos geben, wenn du stichfeste Hinweise hast, was dein Vater wollte.

Die Community kann dich zwar sicherlich nicht ausreichend beraten, jedoch solltest du lieber erst mal mit den Zuständigen vom Nachlassgericht Kontakt aufnehmen, haben die ja schon eine Lösung, mit der du auch einverstanden bist. Ich habe länger im Nachlassgericht gearbeitet; ich will niemandem etwas unterstellen, aber ich habe miterlebt, dass das Erbe vieler unter deren Händen zereschmolzen ist, weil die Anwaltskosten mit der Zeit immer und immer höher wurden.