Einheitswert

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Wenn der verkaufswert 200.000 € beträgt und Dein Bruder die Immobilie übernehmen möchte, müsste er Dir 100.000 € auszahlen, da ihr zu gleichen Teilen geerbt habt. Zum Einheitswert findest Du hier Informationen: http://de.wikipedia.org/wiki/Einheitswert

Danke für deine Antwort

@Platoo

Gern geschehen.

Der Einheitswert ist ein historischer Steurbegriff; seit 1998 dient er ausschließlich der Festsetzung der laufenden, jährlichen Grundsteuer.

Für die Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Eigentumsanteilen tritt seitdem der (steuerliche) Ertragswert, der sog. Bedarfswert, der i. d. R. niedriger als der aktuelle Verkehrswert eines Objekts ist.

Er errechnet sich n. § 157, 178 - 198 ff. BewG neben dem Bodenrichtwert (Lage) und Alter i. W. aus den fiktiven Jahresmieteinnahmen eines bebauten Grundstücks.

G imager761

da hast du recht mit dem historischen Steuerbegriff Danke für deine Antwort

Ihr erbt das haus zu gleichen Teilen. Dein Bruder muss dich auszahlen...laut Testament ist bei der Berechnung deines Anteils der Verkaufswert zu ermitteln, davon stehen dir dann 50% zu.

Danke für deine Antwort

Anteilig. Wenn Ihr zwei Erben seid, dann zahlt Dein Bruder Dir also die Hälfte - 100.000

Danke für deine Antwort