Sind im Kaufvertrag einer Eigentumswohnung Verweise auf andere Unterlagen gültig?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein solcher Verweis wird dann gültig, wenn Sie vor einem Notar dies durch Ihre unterschrift genehmigen.

Sie sollten also vorab dringend auf die Vorlage solcher Unterlagen drängen; dies gult auch für die Teilungserklärung.

Eine Vorlage solcher Unterlagen beim Notar zur Beurkundung, deren Inhalt Sie vorher nicht gelesen haben, ist Unfug! Es ist schon schwierig genug den oft daher gesabbelten Textinhalt zu verstehen, geschweige denn den Inhalt von Unterlagen zu begreifen, die man vorher nicht hat eigehend studieren können.

Über dies bietet Ihen der Gesetzgeber seit einigen Jahren dahingehend Schutzt, dass Sie mindestens 14 Tage vor der Unterzeichnung/Abschluß des Kaufvertrages mit einem gewerblichen Immobilienpartner (Bauträger etc.) den Entwurf  zur Prüfung vorliegen hatten.

Folglich haben Sie "alle Zeit der Welt", sich da eingehend kundig zu machen und im Zweifelsfall beraten zu lassen.

Lallo79 
Fragesteller
 12.04.2016, 20:11

Danke für die ausführliche Antwort, allerdings habe ich jetzt nicht verstanden, ob die Planungsunterlagen in meinem Fall verbindlich sind!

Der Vertrag ist schon lange unterschrieben, ich habe die Planungsunterlagen zufällig gesehen, aber der Bauträger meint, dass diese Pläne nicht verbindlich sind.

schelm1  16.04.2016, 11:07
@Lallo79

Auf die nicht bedingte Plansicherheit sollte im Kaufvertrag hinwiesen worden sein, soweit das verkaufte Wohnungseigentum davon beührt sein könnte.

Häufig handelt es sich bei solchen Planänderungen um den Vorbehalt z.B. der Zusammenlegung von 2 anderen Einheiten zu nur einer Wohneinheit, die Ändereung einer Ausbausituation, die baurechtliche zulässige  Änderung von Souterrainnutzungsmöglichkeiten etc., falls sich da eine bessere Vermarktungschance für den Bauherren abzeichnet.

auch diese Unterlagen (Begründung) sind dir auszuhändigen, es könnte später nachteilige Folgen haben bei Weiterverkauf  

schelm1  12.04.2016, 18:43

...nicht nur beim Weiterverkauf!

Lallo79 
Fragesteller
 12.04.2016, 20:13

Das heißt, der Bauträger muss uns diese Unterlagen nachträglich aushändigen?

schelm1  13.04.2016, 18:38
@Lallo79

Ne!!! - Vor der Unterzeichnung eines Kaufvertrages und nicht erst zum Beurkundungstermin!