Sind fremde Stromverteilungskästen (Stadtwerke und privat) auf dem Grundstück zu dulden?

2 Antworten

Der Grundstückseigentümer stimmt sich mit dem Versorger über die Aufstellung solcher Kästen ab. Pächrer oder Mieter haben kein Mitsprache- oder Auskunftsrecht!

Nun, wie ich sagte, ich bin der Grundstückseigentümer.

Die Kästen standen schon , bevor ich das Grundstück erwarb.

Laut welchem Gesetz darf der Stromversorger Stromkästen aufstellen und kann ich eine Umsetzung fordern?

In der Rregel werden solche Kästen bei Reihenhäusern bzw. Doppelhäusern so zwischen zwei Grundstücken angebracht, dass je 1/2 auf einem Grundstück steht , weil das der Verteilerkasten für eben diese zwei Häuser ist. Der Verteiler gehört den Stromwerken. Er darf wegen der geringen Stellfläche auf den betroffenen Grundstücken stehen, solange diese sich nicht dagegen wehren. Aber sie sind ja auch die Nutzniesser. Wo sollen die Stromwerke diese Kästen sonst hinstellen? Anders ist es , wenn auf Ihrem Grundstück ein fremder Stromkasten oder z.B. ein Strommasten steht. Dann muss das Stromwerk mit dem Grundeigentümer einen Vertrag abschließen. Im Vertrag kann eine Pacht vereinbart werden. Dieser Niessbrauch sollte auch ins Grundbuch eingetragen werden. Wenn man solch ein Grundstück später kauft, dann sieht man solche Einträge und kann sich an das Stromwerk richten, um z.B. das Entfernen verlangen oder eine neue Pacht etc. Wenn nichts im Grundbuch steht, dann kontaktiert man das Stromwerk und kann mit denen neu verhandeln.