Nutzung gemeinsamer Abwasserkanal
2 Doppelhaushälften stehen auf 2 real geteilten Grundstücken. Das Abwasser des einen läuft (unterirdisch) in den Keller des anderen Hauses und von dort in einer gemeinsamen Leitung ins städtische Abwasser. Diese Regelung wurde von den Erbauern seinerzeit so vor mehr als 2 Jahrzehnten getroffen. Baulast bzw. Dienstbarkeit diesbzgl. (Leitungsrecht) ist nicht eingetragen...klassischer Planungsfehler, Architekt jedoch mittlerweile verstorben. Im KV kein Hinweis. Einige Jahre nach Eigentümerwechsel versagen die alten Eigentümer dem neuen Eigentümer der 2. Hälfte aus nicht-sachlichen Gründen die gemeinsame Nutzung und fordern diesen, einen eigenen Abwasserkanal zu legen. Dadurch sind erhebliche Schäden an beiden Häusern zu befürchten, da Bodenplatte Keller geöffnet werden muss und Revisionsklappe direkt an gemeinsamer Brandmauer liegt, die die Häuser verbindet. Da keine sachlichen Gründe vorliegen, wie schaut es hier mit der Verhältnismässigkeit aus? Muss der fordernde Nachbar einen Haftungsausschluss für möglicherweise entstehende (Folge)-Schäden unterzeichnen, da die Abänderung der Leitung seinem Wunsche folgen würde? Danke für fachlich-kompetente Antworten.
2 Antworten
die gleiche situation habe ich auch ,allerdings läuft unser abwasser direkt in die leitung . aber ich kann mir nicht vorstellen ,das sie damit recht bekommen ,denn hier zählt der vorrausgegangene zustand ,kann es nicht verstehen ,das das in den bauplänen nicht ersichtlich ist ,wenn es auch nicht speziell eingtragen wurde ,müßte es darin ersichtlich sein ,denn wenn nicht ,würde es ja bedeuten ,das ihr garkein abwasser habt ,ich würde diesbezüglich zum bauamt gehen ,dort vorsprechen und den sachverhalt schildern ,die können dazu auskunft geben ,denn ich kann mir nicht vorstellen ,das man jetzt von euch erwartet ,eine extra Abfluss zu erstellen ,das hätte nicht nur statische folgen ,sondren auch erhebliche kosten
Darum geht es ja. Die Nachbarn wollen uns mit diesen immensen Kosten eins "auswischen". Bedenken jedoch nicht, dass diese Maßnahme auch für ihr eigenes Haus eine Gefahr bedeutet und sie sich damit selbst schaden könnten...
Das können rechtlich die Nachbarn nicht von Dir verlangen, da die Baugenehmigung damals mit einem gemeinsamen Abwasserabfluß bestätigt wurde. Beziehe Dich auf das Nutzungsrecht! Dieses wurde ja bisher nicht angefochten! Du zahlst ja auch anteilmäßig für die Abwassergebühren. Ich würde da von Pontius zu Pilatus rennen um den Nachbarn diese Faxen auszutreiben. Denn RECHT bekommst DU!!
Du kannst dich sonst auch telefonisch oder persönlich bei der örtlichen Bauverwaltung informieren, da solltest du eine Quelle genannt bekommen.
Danke für den Tipp.. Sicher werde ich zu gegebener Zeit einen FA zu Rate ziehen. Aber ich dachte, DU weisst, wovon Du da schreibst........... :-(
Bist Du da sicher? Haste da ne Quelle wo ich das nachlesen könnte? Welches Nuztungsrecht/ Leitungsrecht? Wie schon oben zu lesen steht, wurde schriftlich keines eingeräumt.