Sind Fake Verlosungen auf YouTube Strafbar?

4 Antworten

Irreführung und Täuschung sind strafbar und ja, derartige "Gewinnspiele" wurden auch schon abgemahnt. Auch wenn Teilnahmebedingungen fehlen.

Selbstverständlich sind derartige Aktionen nicht ganz sauber. Ins Gefägnis kommt er deshalb aber sicher nicht. Dazu sind Schaden und Ausmaß viel zu gering.

Aber davon abgesehen, wäre es, wenn man seine Viewer schon nicht mit seinen Inhalten an sich binden kann, nicht einfacher regelmäßig tatsächlich einen kleinen Preis (20€ Amazon-Gutschein zum Beispiel) zu verlosen statt alle Abonenten bewusst zu betrügen? Schon ziemlich armseelig. Das geht sowieso nicht lange gut.

§ 263 Abs. 2 StGB.

"Der Veruch ist strafbar"

Wenn das so wäre, dann wäre Leon Machere, der sein Gewinnspiel mit dem Schulauftritt wahrscheinlich niemals aufösen wird, im Knast...

... oh warte...