Sind Dellen im Fußboden ein Allmählichkeitsschaden und haftpflichtversichert?

6 Antworten

Mietsachschäden sind nur einzelne Ereignisse, die klar zuzuschreiben sind. Außerdem sind sie umgehend dem Versicherer anzuzeigen. Solche "Gebrauchsspuren" sind normale Abnutzung. Der Fußbodenaufbau und -belag ist anscheinend nicht für den normalen Gebrauch gegeignet. Die Haftpflichtversicherung wird hier einen UNBERECHTIGTEN Anspruch abweisen. (zur Not auch vor Gericht). Ein versicherter Allmählichkeitsschaden wäre z.B. eine durch den VN vorgenommene Wasserinstallation, die ein kleines Leck in der Wasserversorgung verursacht hätte.

Sind diese Schäden durch "normale" Benutzung der Mietsache entstanden, so ist der Mieter nicht schadenersatzpflichtig. Liegt jedoch eine übemäßige Beanspruchung, z.B. durch ungeeignete Stuhlrollen, vor, kann diese eine Schadenersatzpflicht begründen. Sind die Schäden dann - obwohl durch unsachgemäßen Gebrauch hervorgerufen - nicht durch ein einmaliges schädigendes Ereignis, sondern durch eine über einen längeren Zeitraum wiederholt aufgetretene Einwirkung (...) entstanden, handelt es sich um einen Allmählichkeitsschaden, der in vielen Privathaftpflichtpolicen ausgeschlossen ist.

blubb685 
Fragesteller
 22.01.2012, 23:32

In meinem Fall sind Allmählichkeitsschäden mit versichert. Gibt es hierfür öffentliche Beispiele oder Gerichtsurteile? Meine Versicherung hat den Fall bisher abgewiesen.

Da ja hier in der eigenen Privathaftpflichtversicherung wie geschrieben die Schäden am gemieteten Wohnraum (dazu gehört der Fußboden) mitversichert sind gibt es nur einen einzigen vernünftigen Ratschlag:

Der Versicherung den Schaden melden.

Denn es ist deren Aufgabe zu überprüfen ob es sich um einen ersatzpflichtigen Schaden handelt (und dann das bezahlt worauf der Vermieter Anrecht hat) oder um eine normale Abnutzung den der Vermieter selbst zu tragen hat (und dann die Versicherung ggf. auch gerichtlich unberechtigte Ansprüche abwehrt).

Das ist also keine Sache über die man sich dann selbst noch den Kopf zerbrechen muss.

Die Frage kann ich nicht beantworten, doch ich würde dem Vermieter klar machen, daß hier eine schlechte Qualität des Materials zugrunde liegt, ich habe noch nie gehört, daß sich der Boden durch Stühle/Möbel verändert. Da kann auch der Untergrund eine Rolle spielen, wieso solltest Du als Mieter dafür aufkommen?

blubb685 
Fragesteller
 17.01.2012, 21:09

Anscheinend war die Auflagefläche der Stühle zu klein- ähnlich wie bei "Pfennigabsätzen"

neurodoc  17.01.2012, 21:15
@blubb685

Es sind doch alle Stühle in allen deutschen Wohnungen ähnlich, das Gewicht der darauf sitzenden auch zum Teil erheblich, doch daß man Unebenheiten im Boden dem Vermieter bezahlt, das habe ich noch nie gehört. Und hier würde ich ansetzten, bevor ich meine Versicherung bemühen würde,

Unabhängig davon dass mir der Begriff im Mietrecht noch nicht "untergekommen" ist, aber angenommen es gäbe solch eine Schadensart, dann müsste die Haftpflichtversicherung um den Baustein "Schäden an Mietsachen" erweitet sein ehe der Versicherer einen solchen Schaden übernehmen würde.

blubb685 
Fragesteller
 17.01.2012, 21:39

"Schäden an Mietsachen" sind mit versichert. Jedoch habe ich von der Versicherung folgende Antwort bekommen: (Zitat) "...In der Haftpflichtversicherung bezieht sich der Versicherungsschutz jedoch nicht auf Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die der Versicherte gemietet, gepachtet oder geliehen hat... Der Grundgedanke, der hinter diesem Ausschlusstatbestand besteht, ist der, dass der Benutzer fremder Sachen nicht besser gestellt sein soll als deren Eigentümer, der bei einem gleich gelagerten Fall auch von niemandem Schadenersatz verlangen könnte. Zwar sind...Schäden am gemieteten Wohnraum versichert. Um den dargestellten Bedenken gerecht zu werden, ist diese Erweiterung des Versicherungsschutzes eng gefasst..."

jockl  17.01.2012, 22:16
@blubb685

Genau das meinte ich mit dem Hinweis auf diesen besonderen Baustein.