Sind Bilder und Aufkleber an der Mietwohnungstüre verboten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Von innen dürft Ihr die Tür während der Dauer des Mietverhältnisses dekorieren und bekleben wie Ihr wollt.

Von außen aber nicht.

Stichwort Hausrecht.

Der Mieter hat dieses hinter der Wohnungstür, der Vermieter davor.

Der Vermieter hat recht. Außen auf die Wohnungstür darf nichts geklebt, gemalt oder gehängt werden. Allenfalls nach Absprache.

Man stelle sich vor, der Vermieter will neu vermieten und bei Besichtigungen kommen Leute, die das Erscheinungsbild des Treppenhauses beeinträchtigt sehen, wenn jeder irgendwas auf seiner Tür kleben hat.

Ich erinnere mich ganz dunkel an ein AG-Urteil, wonach der Vermieter dies grundsätzlich nicht verbieten kann. Nur bei "anstößigen" und politischen Dingen kann er eine Entfernung fordern.

Da dies aber nur ein AG-Urteil ist, hat dies kaum eine Relevanz.

Gesetze gibt es hierfür nicht, so dass dies im Zweifel ein Richter entscheiden müsste.

Ob man wegen so einer Kleinigkeit nun aber einen Rechtsstreit provozieren muss, ist eine andere Frage. Ich würde die Aufkleber einfach entfernen.

Das ist deine Türe solange du die miete zahlst du darfst Aufkleber machen nur wenn man die Aufkleber leicht wieder weg machen kann und nicht für immer drauf haften

anitari  07.01.2016, 07:31

Das ist deine Türe solange du die miete zahlst du darfst Aufkleber machen

Aber nur an der Innenseite.