Sind Bilder in denen Kinder sexuell dargestellt werden (Lolicon) in Deutschland und Österreich strafbar?

3 Antworten

In §184b StGB wird explizit von tatsächlichen oder wirklichkeitsnahem Geschehen gesprochen. Es gibt schon öfters Streit, was genau zu wirklichkeitsnah zählt, im Endeffekt ist fiktive Kinderpornographie aber nicht verboten, wenn sie nicht wirklichkeitsnah ist.

Laut diversen Seiten sollte man aber trotzdem vorsichtig sein, da solches Material Anlass für Durchsuchungen sein kann und man damit auch schnell einen gewissen Ruf weg bekommt.

Clawthorne 
Fragesteller
 30.07.2020, 02:51

Dann sollen sie ruhig suchen, werden nichts finden ;)

KimahriXIII  30.07.2020, 02:53
@Clawthorne

Problem bleibt weiterhin, dass man schnell einen Ruf weg hat, wenn man gegen dich wegen sowas ermittelt und den Leuten ist es scheiß egal ob du unschuldig bist. Vielen reicht schon die reine Pädophilie um dich Tod sehen zu wollen und eine Hexenjagd zu veranstalten.

Clawthorne 
Fragesteller
 30.07.2020, 02:59
@KimahriXIII

Leute reden immer, na und?

Lass sie reden, schön das ich so interessant für sie bin.

Erwerb, Besitz oder Verbreitung von Kinder-(184b) bzw. Jugend- (184c) porng. Material

Clawthorne 
Fragesteller
 30.07.2020, 02:25

Es ist nur gezeichnet also was solls?

sprigxy1  30.07.2020, 02:27
@Clawthorne

Ist aber genauso Strafbar.

Clawthorne 
Fragesteller
 30.07.2020, 02:29
@sprigxy1

Beweis?

Clawthorne 
Fragesteller
 30.07.2020, 02:36
@sprigxy1

Das es strafbar ist.

sprigxy1  30.07.2020, 02:40
@Clawthorne

Wie gesagt §§184b & 184c StGb

Clawthorne 
Fragesteller
 30.07.2020, 02:43
@sprigxy1

Der deutsche Gesetzgeber hat in Bezug auf Kinderpornographie ausdrücklich geregelt, dass nur wirklichkeitsnahes Geschehen beim Besitz kinderpornographischer Schriften relevant sein kann, § 185b Abs. 3 StGB.

Das ist bei Zeichnungen nicht wirklich gegeben

sprigxy1  30.07.2020, 03:32
@Clawthorne

Falsch, da Zeichnungen unter §184b Abs. 1StGb fallen. Die Verbreitung, Herstellung oder das zugängig machen dieser ist somit definitiv strafbar. Der Besitz dieser Zeichnungen fällt unter §184 b Abs. 3 StGb somit ist im Einzelfall zu prüfen ob diese Zeichnung wirklichkeitsnah ist um den Besitz strafbar zu machen. Wenn dies nicht der Fall ist ist zwar der Besitz nicht strafbar das verbreiten, Herstellen oder Zugänglichmachen jedoch schon.

Clawthorne 
Fragesteller
 30.07.2020, 03:57
@sprigxy1

Oben steht klar was anderes

Ich nehme Mal an du meinst gezeichnete Bilder. Die sind eine komische Grauzone

Clawthorne 
Fragesteller
 30.07.2020, 02:17

Genau diese Kunst ist gemeint, ich steh total drauf ;)

B4rn4b4sStinson  30.07.2020, 02:19
@Clawthorne

Normalerweise ist es legal wenn die gezeichneten Personen nur so aussehen aber offiziell 18+ Jahre alt sind

Clawthorne 
Fragesteller
 30.07.2020, 02:19
@B4rn4b4sStinson

Mein momentaner Schatz ist in der Serie 13.

sprigxy1  30.07.2020, 02:20

Ich würd das nicht als Grauzone betrachten. Für mich klar ein Fall von §184b oder §184c

B4rn4b4sStinson  30.07.2020, 02:21
@sprigxy1

Da wissen wir natürlich alle was da jetzt genau drin steht

B4rn4b4sStinson  30.07.2020, 02:23
@sprigxy1

Ja, das steht im StGB und jetzt?

B4rn4b4sStinson  30.07.2020, 02:28
@Clawthorne

OK... Ich hatte jetzt was klassisch Manga mäßiges erwartet aber das... Also wenns dir gefällt ist es ja gut, schätze ich, aber solltest du auch in rl Kinder so anziehend finden, kannst du dir auch Hilfe suchen (ohne Wertung No Front)

Clawthorne 
Fragesteller
 30.07.2020, 02:29
@B4rn4b4sStinson

Echte Kinder interessieren mich nicht