Sind Bilder in denen Kinder sexuell dargestellt werden (Lolicon) in Deutschland und Österreich strafbar?

3 Antworten

In §184b StGB wird explizit von tatsächlichen oder wirklichkeitsnahem Geschehen gesprochen. Es gibt schon öfters Streit, was genau zu wirklichkeitsnah zählt, im Endeffekt ist fiktive Kinderpornographie aber nicht verboten, wenn sie nicht wirklichkeitsnah ist.

Laut diversen Seiten sollte man aber trotzdem vorsichtig sein, da solches Material Anlass für Durchsuchungen sein kann und man damit auch schnell einen gewissen Ruf weg bekommt.

Erwerb, Besitz oder Verbreitung von Kinder-(184b) bzw. Jugend- (184c) porng. Material

Ich nehme Mal an du meinst gezeichnete Bilder. Die sind eine komische Grauzone