Sind bei einer Hauptforderung von 10€ inkassokosten von 50€ gerechtfertigt?
6 Antworten
Ja ,das dürfen die Inkassounternehmen. Inkasso ist mittlerweile ein sehr großes Geschäft geworden. Verdienen lässt es sich ohnehin nur durch eben diese Gebühren. Es gibt ein Portal indem man die Gebühren berechnen lassen kann um zu überprüfen ob die Inkassokosten gerechtfertigt sind.
Dürfte inzwischen jeder wissen das der online InkassoGebühren rechner nicht funktioniert. Leider wird der Fehler von den Verantwortlichen (mangels Intresse ?) nicht behoben. Schade.
Die Berechnung der Gebührensätze kann jeder , der sich im RVG auskennt und die Höhe der Hauptforderung kennt, aber keine Webseite kann dir pauschal sagen ob sie durchsetzbar sind.
Das kommt darauf an, in welchem Stadium Du Dich gerade befindest. Ist bereits ein Verfahren anhängig oder existiert gar schon ein Titel? Erst mit diesen Informationen lässt sich Deine Frage sinnstiftend beantworten.
wie erkennt man das? also titel heist doch gelber brief oder so, da kam keiner. erst der erste brief vom inkasso
In diesem Falle ist anzunehmen, dass noch kein Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil etc.) vorliegt, sondern die Forderung nach Fälligkeit an ein Inkassounternehmen abgegeben wurde. Das heißt, Dir können lediglich die Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden (§288 Abs. 1 BGB). Erst wenn die Angelegenheit anhängig gemacht wurde, entstehen weitere Kosten der Rechtsverfolgung. Bis dahin sind Kostenansätze des Inkassounternehmens unstatthaft. Die Inkassounternehmen versuchen immer wieder gerne, Schuldner einzuschüchtern und hohe Gebühren einzuziehen. Entsprechend entschiedenes Auftreten gegenüber diesen Leuten ist geboten - am besten schriftlich. Setze ihnen einen Termin, bis zu welchem sie Dir eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechend bereinigte Forderungsaufstellung zuschicken können.
aber wird daraus jemals ein Titel, weil wer klagt denn wegen 10€ jemand an?? soll ich also nicht einfach nur die hauptforderung zahlen sondern erst irgendwie kontakt aufnehmen...
Nach dem Gesetz kann grundsätzlicher jeder Geldbetrag eingeklagt werden. Ich würde, wie von mir bereits oben geschrieben, eine E- Mail an das IU zu schreiben. Mehr als die Hauptforderung plus Verzugszinsen würde ich nicht bezahlen.
also eine Bereinigte Forderung anfordern? "die von ihnen geforderten zusätzlichen kosten neben der hauptforderung weise ich zurück und bitte sie mir bis zum ... (oder wenn sie das Geld erhalten wollen) eine von den gebühren bereinigte forderung zu senden"
So oder ähnlich. Besser: ".....eine den gesetzlichen Grundlagen entsprechende bereinigte Forderungsaufstellung zu senden.".
oder fragen ob sie 10€ gerichtklich einklagen wollen?
Nein. Unsinn.
Ohne deinen Fall im Detail zu kennen, man hier nicht mit einem pauschalen Ja oder Nein antworten kann. Bei einer offenen Forderung von 10 € zuzüglich Verzugszins von 5%, dem Basiszinssatz und weiteren Kosten durchs Inkassobüro/Anwalt jedoch stimmig.
Ob und wie viel ein Gläubiger an Verzugszinsen fordern kann und darf, im bürgerlichen Gesetzbuch (kurz BGB) geregelt ist. Das wären dann eben die bereits erwähnten 5% plus des Basiszinssatz. Teurer wird es für dich, wenn der Gläubiger gleich einen Anwalt oder ein Inkassobüro beauftragt.
Wenn es offene Forderungen gibt, auf keinen Fall vor dich hinschieben solltest. Wenn du dich nicht drum kümmerst mit der Zeit aus Peanuts ein paar hundert Euro werden können. Daher mein gut gemeinter Tipp an dich, direkt bezahlen oder dich mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen.
LG medmonk
Teurer wird es für dich, wenn der Gläubiger gleich einen Anwalt oder ein Inkassobüro beauftragt.
Nur dann, wenn dieser Schritt geboten war und nur dann, wenn jemals beim Gläubiger ein Schaden entsteht. Da insbesondere im Masseninkasso die Gläubiger aber vertraglich garantiert bekommen, niemals die Inkassokosten zahlen zu müssen, haben wir ein Henne-Ei-Problem.
Denn: Wo niemals ein Schaden entsteht, darf der Gläubiger auch niemals Schadensersatz fordern. Ergo: Nichts, was der Schuldner an Inkassokosten jemals bezahlen müsste.
Das gilt übrigens auch nur, wenn man keine weiteren Schritte (Mahnbescheid oder Klage) auf sich zukommen lässt.
Wie du aber richtig sagst, kommt es auf die Begleitumstände an. Wenn der Gläubiger beispielsweise von den Zahlungsproblemen wusste, sind die Anwalts- und Inkassokosten für Mahnbriefchen exakt 0,00€. Da sind sich die Gerichte einig.
Die Frage ist schon an sich falsch. Es gibt keinen Bezug zwischen Inkassokosten und dem geschuldeten Betrag. Selbst 1 Cent kann eine Inkassogebühr auslösen. Die Frage ist eher ob die Inkassohöhe an sich ok ist, viele Gerichte würden diese streichen oder mindern.
Überweis die Hauptforderung + 20€ pauschal und weise alles andere zurück, sie werden vermutlich nicht klagen. Ob der Lieferant dich danach noch beliefert ist eine andere Sache die er dann entscheiden muss.
Hinweis: Theoretisch wäre eine Klage möglich und eine volle statthaft gebung der Kosten vorstellbar wenngleich höchst unwarscheinlich.
das war kein lieferant. kunde von dem verein will ich von mir aus nicht mehr sein.
die frage ist, wie das "zurückweisen" geht?
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich habe am $datum $betrag€ überwiesen zzgl. einem angemessenen Unkostenersatz von $x€. Weitergehende Forderungen weise ich zurück und werde keiner weiteren Zahlungsaufforderung folge leisten. Sollten Sie auf weitergehende Zahlungen bestehen bitte ich Sie entsprecehend eine Zahlungsklage einzureichen.
Überweisung direkt an den Gläubiger, mit dem Inkasso kann der Abrechnen.
per email?
Rechtlich ist es relativ egal, du könntest auch gar nichts senden, nur werden sie dich dann vermutlich weiter mit Briefen nerven.So wissen sie gleich was Sache ist und können klagen oder es eben sein lassen. Die warscheinlichkeit das geklagt wird ist verschwindend gering.
"Erlaubt" aber sicherlich nicht durchsetzungsfahig
18 € wären maximal für ein einfaches Schreiben eines Externen inkassoburos Durchsetzungsfähig ( 15 ink plus 3 Auslagen pauschale)
Viele Gerichte streichen inkassokosten sogar komplett
Gib mal mehr infos
welche infos?
was heist denn jetzt nicht durchsetzungsfähig? kann ich einfach den hauptbetrag zahlen und irgendwie sagen diese gebphr zahl ich nicht, sie wollen doch nicht ernsthaft für 10€ vor gericht gehen?
Infos zur Forderung, um was gehts da ? Mehr Details !
ich habe beim sky tiket bei paypal das geld zurückgeholt weil ich dachte das wurde zu unrecht abgebucht, und erst nach monaten gemerkt dass ich zu spät gekündigt habe, und gedacht wenn man dann nicht zahlt wird einfach der acount gelöscht, dadurch wurde das vollautomatisch ausgelöst.
Kauferschutz ? Oder hast Du Die Lastschrift bei Deiner Bank storniert ? Gläubiger ist PayPal (infoscore/ksp) oder sky ?
ja käuferschutz. infoscore/sky ist gläubiger
kennst du dieses portal?