EC-Kartenzahlung bei Tankstelle geplatzt nun schreiben von Inkassounternehmen gerechtfertigt?

7 Antworten

Die Erstattungsfähigkeit von Inkassogebühren hat nichts mit dem sozialen Status eines Schuldners zu tun

Grund ist die uneinheitliche - meistens inkassounfreundliche Rechtsprechung

Geh vor wie von Franneck empfohlen und stell Dich dann trotzdem auf weitere briefe ein -

Willst Du auf der sicheren Seite sein packst Du 13,50 € dazu 

Siehe

http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

(linke spalte)

Aber auch in diesem Fall bekommst Du weitere Bettelbriefe

Jetzt wo die Tankstelle das Inkassounternehmen eingeschaltet hat, nützt es dir nichts mehr an die Tankstelle zu zahlen. Das hat jetzt alles das Inkassounternehmen übernommen und solche Leute sind hartnäckig und lassen ganz selten mit sich verhandeln.

Das hat jetzt alles das Inkassounternehmen übernommen

Blödsinn. Eine Abtretung liegt hier nicht vor

@Adolar
  • eine Abtretung muss dem Schuldner gegenüber angezeigt werden, bis dahin kann er an den Gläubiger schuldbefreiend leisten
  • Bei einer Abtretung würde sich das Inkassobüro des Betrugs schuldig machen, wenn es eigene Gebühren erhebt
  • Untitulierte Forderungen werden so gut wie nie aufgekauft
@Adolar

Die Logik. Wenn es abgetreten wäre, würde das Inkasso ausschließlich in eigenem Namen fordern. Dann erbringt es keine Rechtsdienstleistung mehr und darf keine Inkassogebühren fordern.

Zudem: Solange keine Abtretung angezeigt wurde, darf man schuldbefreiend an den alten Gläubiger leisten. So will es das Gesetz.

Inkassogebühren muss bei geschäftserfahrenen Gläubigern niemand bezahlen.

Wird die Zahlung anerkannt wenn ich die Hauptforderung + Bankrücklastschriftskosten direkt an die Tankestelle bezahl mit dem Verwendungszweck: "Hauptforderung + Bankrücklastschriftskosten vom (Datum)" ?

Ja, genau so vorgehen. Zur Hauptforderung 5 Euro Rücklastschrift, 15 Euro Adressermittlungskosten und 2,50 Mahngebühr aufschlagen

Das mein Konto nicht gedeckt war, war mir in diesem Moment nicht klar und war es bis heute auch nicht. 

Das interessiert übrigens niemanden. Mit deiner Unterschrift bestätigst du, dass dein Konto ausreichend gedeckt ist. Das liegt in deiner eigenen Verantwortung.

Wenn du das nicht sicherstellen kannst, solltest du bar bezahlen.

Wird die Zahlung anerkannt wenn ich die Hauptforderung + Bankrücklastschriftskosten direkt an die Tankestelle bezahl mit dem Verwendungszweck: "Hauptforderung + Bankrücklastschriftskosten vom (Datum)" ?

Damit ist der Anspruch des Gläubigers befriedigt. Was das Inkassobüro fordert kann dir relativ egal sein.

und muss ich die restlichen Gebühren an das Inkassounternhemen bezahlen?

Nein.

Habe im Internet gelesen das das aufhalsen von inkassokosten an finanzschwache Menschen nicht rechtmäßig ist

Die Beauftragung eines Inkassobüros ist krass rechtswidrig, wenn der Gläubiger um die finanziellen Probleme des Schuldners weiß. Das war bei der Beauftragung ja nicht der Fall, es sei denn auf deiner Karte (Magnetstreifen bzw. Chip) war "ich bin arm" gespeichert.

Hasllo.

Ich würde es so machen an Die Tanke überweisen.

Das Inkassounternehmen erst warten lassen.

Mit Gruß

Bley 1914