Sind 90 Minuten Arbeitsweg zumutbar?

8 Antworten

Abgesehen davon, was Du für Dich selbst als zumutbar oder nicht definierst, gibt es zur Zumutbarkeit der Dauer von Arbeitswegen gesetzliche Regelungen, die anzuwenden sind, wenn es um die Zumutbarkeit von Arbeit geht.

Wenn Du also für Dich entscheidest, dass 90 Minuten (einfacher Weg oder insgesamt?) zu lang sind, und Du daraus als Konsequenz eine Kündigung erwägst, sind diese gesetzlichen Regelungen für Dich von Belang bei der Frage, ob bei Arbeitslosigkeit wegen der Eigenkündigung eine Sperre zu verhängen ist oder nciht.

Anzuwenden ist das Sozialgesetzbuch Drittes Buch SGB III § 140 "Zumutbare Beschäftigungen" Abs. 4 Satz 2f:

Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen [Anmerk.: Hervorhebungen durch mich]. Sind in einer Region unter vergleichbaren Beschäftigten längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab.

Daneben wird unter bestimmten Voraussetzungen bei längeren Pendelzeiten auch ein Umzug als zumutbar erachtet (Satz 4ff):

Ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs ist einer arbeitslosen Person zumutbar, wenn nicht zu erwarten ist, dass sie innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung innerhalb des zumutbaren Pendelbereichs aufnehmen wird. Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar. Die Sätze 4 und 5 sind nicht anzuwenden, wenn dem Umzug ein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben.

Zumutbar absolut ja. Ist natürlich nicht gerade prickelnd, aber soo schlimm nun auch wieder nicht. Ich war in den zwei Jahren Berufsausbildung und auch danach drei Jahre lang ungefähr so lange unterwegs. Kommt ganz darauf an, wie man die Fahrzeit nutzt. Mit Lesen lässt sich das ganz gut ausfüllen.

Über viele Jahre hinweg möchte man das natürlich nicht unbedingt machen. War für mich mit ein Grund, mir dann schließlich etwas anderes zu suchen. Hätte ich aber nichts Ordentliches gefunden, wäre ich dabei geblieben. Besser als gar nichts zu machen ist das allemal.

Aus Erfahrung: ist unzumutbar. Hab ich 12 Monate gemacht. Freizeit pro Tag: 3 Std. Davon -1,5 Std. für Einkäufe und tägliche Erledigungen.

Das Aebeitsamt geht glaube ich von 60 min als zumutbar aus. Bin da aber kein Pro

mondfaenger  21.03.2018, 03:15

Mindestens 2 Stunden sind zumutbar!

Niklas  21.03.2018, 03:33
@mondfaenger

So so.. du würdest also ohne Widerrede ein Jobangebot annehmen, das täglich 4 Stunden Fahrt mit sich bringt?

Familiengerd  21.03.2018, 13:34
@Niklas

Es gibt - schlicht und einfach - auch zu der Zumutbarkeit bei der Dauer von Arbeitswegen gesetzliche Regelungen; schau ins Sozialgesetzbuch Drittes Buch SGB III § 140 "Zumutbare Beschäftigungen" Abs. 4 Satz 2f:

Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren Beschäftigten längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab.

Muss jeder für sich selber wissen. Für mich höchstens ne Zeit lang, aber nicht auf Dauer. Würde mir dann eine andere Arbeitsstelle suchen. Das ist der Vorteil, wenn man Krankenpfleger ist, man bekommt sofort ne neue Stelle.

Wenn man aber deswegen meint, ALG oder Harz zu kassieren und sich den Hintern zu Hause plattsitzen kann, ist für mich Sozialschmarozerei und die Leistungen sollten dann drastisch gekürzt werden. Man kann die Arbeit annehmen und gleichzeitig einen Job in der Nähe suchen. Zumindest für ne Zeitlang zumutbar, bevor man arbeitslos ist/wird.

Man kann auch den Arbeitgeber fragen, ob er sich an den Fahrtkosten beteteiligt, mein AG zahlt glaub ich ab 30km, ist aber bei mir momentan nicht der Fall. Wenn du gut bist und dein AG dich galten will, macht er es imho normalerweise, besonders wenn er schwer jemand neues bekommt.

Warum nicht ? Hatte selber mal 'nen Job bei dem ich aufgrund der langen Fahrzeit um 4:00 morgens aufstand und abends um 20:00 Uhr erst wieder zuhause war.

Und hat man sich im Berufsleben gut integrieren können, steht einem Umzug doch auch nichts im Wege.