Sie kommen um 10.40 in einem Bereich an, in dem mit Parkscheibe 2 Stunden lang geparkt werden darf. Welche Uhrzeit müssen Sie auf der Parkscheibe einstellen?

14 Antworten

Der weiße Pfeil muss immer auf die halbe Stunde nach dem Zeitpunkt zeigen, an dem du auf dem Parkplatz angekommen bist.  §13 STVO

Bei 10.40 Uhr also 11 Uhr und dann bis 13 Uhr.

Wo du die Parkscheibe hinlegst, ist dir überlassen, aber sie muss gut lesbar sein. Fußboden ist also nicht möglich, Hutablage aber schon.

Du musst 11 Uhr angeben. Generell wird die Ankunftszeit angegeben, man darf jedoch auf volle halbe Stunden aufrunden

kyseli  30.06.2017, 08:30

Richtig

alarm67  30.06.2017, 08:53
@kyseli

@kysell

Na ja, nicht ganz richtig!

Man darf nicht, man MUSS!

Die Einteilung der Skala erlaubt absichtlich nur eine Genauigkeit von halben Stunden (§ 13 StVO). Ein Einstellen auf einen weißen Zwischenraum ist nicht gestattet.

https://www.advocard.de/streitlotse/verkehr-und-mobilitaet/parkscheibe-einstellen-so-gehts-richtig/

Parkscheibe einstellen – aber auf welche Ankunftszeit?

Wohl jeder Autofahrer hat so etwas schon erlebt: Sie kommen beispiels­weise um 10.15 Uhr auf einem Parkplatz an und müssen nun Ihre Parkscheibe einstellen. Aber welche Ankunftszeit geben Sie an – 10 Uhr oder 10.30 Uhr? Richtig ist in diesem Fall 10.30 Uhr, denn der Zeiger muss gemäß § 13 Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) immer auf die halbe oder volle Stunde einge­stellt werden, die der tatsäch­lichen Ankunftszeit folgt. Das bedeutet, dass Sie in einem günstigen Fall annähernd eine halbe Stunde über die Höchst­park­dauer hinaus parken dürfen, ohne Probleme zu bekommen.

Wichtig ist dabei: Wenn Sie die Parkscheibe einstellen, muss der Zeiger genau auf einer vollen oder halben Stunde stehen. Ihn in den weißen Zwischenraum zu drehen, um etwa exakt die Ankunftszeit 10.15 Uhr anzuzeigen, ist nicht gestattet – bei einer Kontrolle droht ein Bußgeld. Außerdem muss die Parkscheibe natürlich von außen gut sichtbar sein.

Parkscheibe weiter­drehen: Nicht erlaubt!

Ihr Termin dauert länger und die Höchst­park­dauer ist fast erreicht – da erscheint es verfüh­re­risch, die Parkscheibe einfach weiter­zu­drehen und damit die Ankunftszeit zu verändern. Das ist jedoch nicht erlaubt und wird geahndet wie das Parken ohne Parkscheibe. Bei Überziehung der Höchst­park­dauer ab einer halben Stunde droht ein Bußgeld von 10 Euro. Ab einer Stunde beträgt das Bußgeld 15 Euro, ab zwei Stunden 20 Euro und ab drei Stunden 30 Euro. Erlaubt ist jedoch Folgendes: Sie parken aus, fahren mit dem Auto einmal um den Block und parken wieder ein. Dies gilt gemäß StVO als neuer Parkvorgang, sodass Sie dann auch eine neue Ankunftszeit einstellen dürfen.

Immer aufrunden auf die nächste halbe/volle Stunde, sobald Du eine von beiden beim Parken überschritten hast! In Deinem Fall also 11 Uhr!

Nicht wirklich schwer!