Sichtschutzmauer zum Nachbarn - Baugenehmigung?
Hallo GFC,
wir wollen ca. 10 cm vor der Grenze zum Nachbarn eine Sichtschutzmauer (ca. 2,20 m Höhe) bauen.
Nun meine Frage,... brauchen wir eine Baugenehmigung und/oder eine Einverständniserklärung vom Nachbarn?
Danke schon mal im voraus :)
MFG ChellyGirl96
6 Antworten
Innerhalb der Abstandsfläche von 3m dürfen keine Sichtschutzwände errichtet werden.
Einfriedungen sind nur unmittelbar an der Grenze zulässig, wenn sie den bauplanungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften eines Bebauungsplanes oder einer Ortsgestaltungssatzung entsprechen.
Einfriedungen sind nach Landesbauordnung bis zu einer dort festgesetzten Höhe (in jedem Bundesland unterschiedlich) baugenehmigsungsfrei. Erst wenn diese Höhe überschritten werden soll braucht Ihr eine Baugenehmigung und das Einvernehmen der Nachbarn.
oke danke :)
Baugenehmigung sicher nicht..aber den Abstand zum Nachbarn mußt Du berücksichtigen uind natürlich auch die Höhe!! Da gibt es schon Vorschriften die bachtet werden müssen
oke danke :)
aber den Abstand zum Nachbarn mußt Du berücksichtigen
Brille vergessen aufzusetzen Herr/Frau Seehausen????
Diese Antwort kriegst du umsonst und auch richtig vom Bauamt.
danke
Ich meine ab 1,80 m (wird wahrscheinlich auch regional verschieden sein) braucht man eine Genehmigung. Fühlt ihr euch hinter solch hohen Mauern noch wohl? Wäre eine "grüne" Mauer nicht besser?
wenn wir die nachbarn nicht sehen müssen, jaa :DD
Falsch.
Innerhalb der Abstandsfläche von 3m dürfen keine Sichtschutzwände errichtet werden.
Einfriedungen sind nur unmittelbar an der Grenze zulässig, wenn sie den bauplanungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften eines Bebauungsplanes oder einer Ortsgestaltungssatzung entsprechen.
2.20 m warum so hoch??? ich glaub bei dieser Höhe brauchsdd du die einverständnis
danke :)
Falsch.
Innerhalb der Abstandsfläche von 3m dürfen keine Sichtschutzwände errichtet werden.
Einfriedungen sind nur unmittelbar an der Grenze zulässig, wenn sie den bauplanungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften eines Bebauungsplanes oder einer Ortsgestaltungssatzung entsprechen.