Zaun-Höhe an offenem Carport

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Ein Carport hat nach Baurecht eine "fiktive Außenwand", an die ein Nachbar ohne Einverständnis anbauen kann. An einer solchen "fiktiven Außenwand" gelten die Vorschriften für Einfriedungen nicht. Ihr könnt also ohne Baugenehmigung und ohne Einverstänndnis des Nachbarn auf Eurer Grenze eine "tatsächliche Außenwand" so hoch errichten, wie der Carport hoch und lang ist. Ihr dürft aber die Tragkonstruktion des Carports nicht mitbenutzen, also die Wand nicht an seinen Carport annageln.

Ihr müsst nur aufpassen, dass der Carport Eures Nachbarn baurechtlich legal ist; wenn dieser seinen evtl. nicht genehmigungsfähigen Carport wieder abbrechen muss müsst auch Ihr die Wand wieder auf Einfriedungsmaße reduzieren.

Im übrigen sind die Höchstmaße für Einfriedungen in jedem Bundesland unterschiedlich und auch abhängig von der Art des Baugebietes.

23Kirschbaum 
Fragesteller
 07.12.2011, 06:51

Danke für die super Antwort. Kannst Du mir sagen, wo der Quelltext, also §§ oder ähnliches dazu zu finden ist?

Seehausen  07.12.2011, 08:45
@23Kirschbaum

Das steht in jeder Landesbauordnung bei "Abständen" und "Freistellungen". Die Nummern sind unterschiedlich und die Detailsvorschriften auch. Die Grundsätze sind jedoch überall gleich. Nur wenn Du in Österreich oder der Schweiz lebst ist das anders.

Und in dem einzelnene Bebauungsplan kann jede Gemeinde Einfriedungen insgesamt ausschließen oder die Höhen und die Art der Einfriedung vorschreiben. Das ist dann aber nur örtlich für den jeweiligen Bebauungsplan gültig.

Hol dir die Einwilligung vom Nachbarn , dann geht es.

Seehausen  06.12.2011, 17:32

Nö. Braucht ihr nicht!

Ja. Wenn ihr über 1,80 cm. geht.

Seehausen  06.12.2011, 17:31

Das Höchstmass gilt nicht in jedem Bundesland.