Unsere Nachbarn haben ein Carport ohne Baugenehmigung gebaut der als Schuppen mit Türen & Strom genutzt wird und bauen nun eine 2. Etage darauf - was tun?

5 Antworten

Nimmt Dir der "ausgebaute" Carport die Sicht, die Sonne? Behindert der Bau Dich? Richtet der Bau bei Dir Schaden an, wenn dieser zusammenkracht?

Wenn nicht, gar nicht drum kümmern. Nichts ist schlimmer als als Denunziant!

Baummader 
Fragesteller
 08.06.2017, 19:40

Ja es stört vor allem wenn man etwas baut ohne zu fragen ( Nachbarn uns) und einfach handelt als gäbe es keine Gesetzte!

tachyonbaby  08.06.2017, 19:46
@Baummader

Ah, ein kleiner Bonaparte, der gefälligst gefragt werden will, wenn der Nachbar etwas baut.

Wir haben ohnehin viel zu viele Gesetze.

Wäre mir schnurz, was der Nachbar auf seinem Grundstück tut, solange er keine Nachbarn gefährdet und dann würde es immer noch ein Gespräch beim Bierchen oder einer Tasse Kaffee tun.

Stört es Dich denn? Bist Du sicher, dass keine Genehmigung vorlag?

Die Frage ist ja - warum solltest du überhaupt etwas tun? Betrifft dich das? Beeinträchtigt es in irgendeiner Weise dein Leben?
Wenn ja, melde es beim Aufsichtsamt.

Wenn nein - dann kann es dir ja getrost am Hintern vorbei gehen.

Baummader 
Fragesteller
 08.06.2017, 19:37

Ja es betrifft uns, da es dirkt an unser Grundstück liegt und es gibt keine Baugenehmigung da keine Baulast eingetragen worden ist!

DieKatzeMitHut  08.06.2017, 19:38
@Baummader

Und inwiefern betrifft dich das?

tachyonbaby  08.06.2017, 19:57
@DieKatzeMitHut

Bei einer Baugenehmigung wird nicht automatisch eine Baulast eingetragen. Eine Baulast wird nur eingetragen, wenn bei einer Bebauung entgegenstehende baurechtliche Hindernisse aus dem Weg geräumt werden müssen.

Eine 2. Etage? Wirklich? 

Soll dann das hoverboard abgestellt werden oder was xD.

Wenns dich sooooo sehr stört und ein pissnachbar sein willst beschwere dich beim ordnungsamt

Nix!
Ah halt eins ginge schon......
Du schleichst nachts mit einem zollstock rüber un nimmst mal die masse von dat dingens.
Wenn du dann feststellen musst, dass der schwarzbau nicht die erforderliche grösse besitzt um genehmigungspflichtig zu sein, dann kannst dir ja in deinen neiderartsch beissen.
Ja ja es kann der frömmste nicht in frieden leben.....