Bauordnung Nachbarschaftsrecht Zaun stellen
Hallo liebe Community,
vor 7 Jahren habe ich es allein als Frau gewagt, das Grundstück mit Haus neben meinen Nachbarn zu kaufen.
Sobald ich im Garten was schaffe, kommt mein Nachbar an und sagt mir, wo ich noch Unkraut zubbeln muss und was noch geändert werden muss, er treibt mich!
An der Grenze hatte ich im Abstand von 50 cm eine Einfriedung geschafften mit Brombeeren und Himbeeren und Stachelbeeren.
Die Beeren hatten die Grenze nicht eingehalten und er motzte mich an, dass die 50 cm nicht eingehalten waren!
Ich hab jetzt des lieben Frieden willens alles weggemacht, will aber eine Palisade, Sichtschutzsaun stellen.
In welchem Abstand geht das zur Grenze? In welcher Höhe? In Bayern!
Wird die Höhe von meinem Grundstück aus oder dem des Nachbarn gemessen?
Müssen dann nicht auch die Blümenkübel bis auf 50 cm verrückt werden, wenn angeblich 50 cm zum Nachbarn bestehen müssen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Mela
5 Antworten
Solange der Stamm die 50cm einhält ist alles in ordnung, hast dich ganz schön bluffen lassen. Dem hätte ich was anderes erzählt. >
Soweit Einfriedungen nicht ausdrücklich vorgeschrieben sind, zum Beispiel durch einen Bebauungsplan, regeln die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer, wie Grundstücke eingefriedet werden müssen
Du brauchst keine 50cm Abstand halten solange nichts über dem Zaun hängt kannst du bis wenige cm rangehen , allerdings nicht über 180cm Höhe. Der Nachbar hat dir nicht zu erzählen was du zu tun hast . Ich habe auch solche Nachbarn , nervig ohne Ende. Einfach schrecklich.
Bei uns in Baden Württemberg kannst du auf der Grundstücks Grenze bis zu 2 Meter hoch einen Zaun oder Mauer errichten. Alles was höher ist, muss dementsprechend von der Grenze Weg. Ich habe auch direkt auf der Grenze 2Meter hoch eine Palisaden Mauer errichtet.( freundlicher Nachbar )
Nach der Landesbauordnung müssen Einfriedungen unmittelbar an der Grenze errichtet werden. Wie hoch und aus welchen Materialien kann in einer Ortsgestaltungssatzung oder einem Bebauungsplan stehen; wenn dort nichts geregelt ist kannst Du eine Einfriedung bauen wie Du willst bis zu den in der Landesbauordnung festgesetzten Höchstmaßen. Eine Baugenehmigung mit Zustimmung des Nachbarn brauchst Du erst wenn diese Höchstwerte überschritten werden sollen.
Die Vorschriften des Landesnachbarrechtsgesetzes regeln die privatrechtlichen Verhältnisse bezüglich des Grenzabstandes von Pflanzen und des Betretens des Naschbargrundstückes z.B. bei der Errichtung des Zaunes.
Um sicher zu gehen, würde ich an deiner Stelle bei der Gemeinde/Stadt direkt nachfragen, was zu beachten ist. Es gibt teilweise eigene Regelungen der örtlichen Gemeinden. Du tust mir leid, so einen aufdringlichen Nachbarn zu haben. Sobald du weißt, was du genau darfst, ziehe es einfach durch und lass ihn stehen mit seiner Besserwisserei. Zu entgegenkommend darf man zu dieser Art von Zeitgenossen nicht sein. Viel Spaß bei der Gartenarbeit!
Vom Bauamt habe ich doch nichts geschrieben :-). Es muss doch möglich sein, die Vorschriften der örtlichen Gemeinde zu erfragen....woher soll man sonst wissen, was erlaubt ist?!?
Zum Thema "Bauamt fragen" siehe meinen Tipp:
https://www.gutefrage.net/tipp/muendliche-auskuenfte-von-bauaemtern-zu-fragen-des-oeffentlichen-baurechts