Sich über Religionen lustig machen - Straftat?

7 Antworten

Ja, nach Paragraph 166 StGB kann das strafbar sein. Vor allem ist es aber asozial und zeigt, dass du weder gut erzogen wurdest noch Empathie besitzt.

Nein. Es gibt einen - sehr selten angewandten - Blasphemie-Paragrafen, dass man sich über die BESTEHENDE religiöse Einstellung von Leuten nicht lustig machen darf. Ist hier aber nicht der Fall. (§ 166 StGB).

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__166.html

Die Frage ist, ob du mit der Verschleierungsgeschichte oder dem Schweinefleischverbot den Inhalt eines bestehenden religiösen Bekenntnisses "beschimpfst".

Das weißt du erst, wenn du vor dem Kadi stehst.

Kannst du das Spiel nicht so gestalten, dass die Spieler sich die religiösen Ge- und Verbote möglichst frei auswählen können? Die dürften doch eh egal sein. Dann "beschimpfst" du nichts, und was die Spieler machen, ist erstens deren Verantwortung und zweitens wohl kaum je geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.

Nein, das ist nicht strafbar.

Könnte sein, dass es als "jugendgefährdend" oder "verhetzend" eingestuft wird, oder dass manche Politiker das zumindest versuchen, so wie bei dem einen Kinderbuch von Michael Schmidt-Salolon ("Wo geht es bitte zu Gott, fragte das kleine Ferkel").