Hören von indizierter/gänzlich verbotener Musik ebenfalls strafbar?
Es gibt ja indizierte CD'S, DVD'S, etc die einem grundsätzlichen Verbreitungsverbot unterliegen. Nehmen wir mal an jemand würde zuhause ein indiziertes Album hören.
Oder folgende Situation : Jemand kaufte sich das besagte Album, vor beispielsweise zwölf Jahren ,also bevor es dem Verbreitungsverbot unterlag. Also die Person hätte es dann weder runtergeladen, noch sich darum bemüht die CD illegall zu bestellen.
Wäre schon das alleinige hören des Album's strafbar?
Es heißt ja nämlich eigentlich,man dürfte die CD's/DVD's nicht verbreiten. Von dem Hören ist da nirgends die Rede,oder irre ich mich da?
14 Antworten
das Besitzen solcher CDs ist tatsächlich strafbar...egal wann die CD gekauft wurde.. ob das im Normalfall entdeckt wird ist ne andere Frage..ist ähnlich wie mit illegalen Downloads.. die Dunkelziffer ist höher als die tatsächlich registrierten Fälle..
Nein, weder hören noch sehen von etwas kann strafbar sein, das wäre ein Verstoß gegen das GG.
Als das aktuelle Rammstein Album vom Markt genommen wurde konnte man es auch noch unter der Ladentheke kaufen...^^ Naja ich hör es mir an, wie sollte das einer verbieten?
Nein wäre es nicht. wer sollte das auch kontrollieren?
Ich hatte mir auch das ehemals indizierte album von r+ gekauft gehabt... da kam auch keiner und hat geguckt ob ich des höre^^
also nein is ok =)
indizierte Werke sind nicht verboten, sondern ab 18 frei erhältlich. Ebenso spielt eine bekannte thüringische Band - welche 3 indizierte Alben hat - auch eine ü18 Show, auf welcher eben diese indizierten Songs gespielt werden. Der Besitz beschlagnahmter Werke hingegen ist strafbar.