sexuelle Nötigung, bekomm ich Schmerzensgeld?

4 Antworten

Du hast ihn angezeigt. OK, das war richtig so. Wenn Du aber Schmerzensgeld haben willst, nimm Dir einen Anwalt, da das eine ganz andere Sache ist.

Vieleicht hilft Dir diese Seite weiter:

http://www.helpster.de/zivilrecht-und-strafrecht-den-unterschied-einfach-erklaert_105451

Strafrecht ist, wenn jemand wegen irgend etwas angezeigt wird, wie z. B. bei Dir sexuelle Nötigung. Da geht es um das Strafmaß des Angeklagten. Wenn Du dann aber selbst Forderungen stellst (z. B. Schmerzensgeld), musst Du selbst klagen und das ist dann das Ziviilrecht.

Berate Dich mal mit einem Anwalt.

Zunächst einmal bist Du nur Zeugin in einem Strafverfahren. Es geht nur darum dass sein Verhalten gerichtlich bestraft wird. Damit bekommst Du noch keinen Cent Schmerzensgeld. Du mußt eine Zivilklage gegen ihn erheben, und das geht nur mit Anwalt, psychologischen Gutachten etc. Dann man muß ja erst einmal feststellen, wie groß Dein "Schmerz" war und wieviel das "wert" ist.

Das hört sich sehr technisch an und ist es auch. Ich würde mir an der Stelle gut überlegen, ob ich mir das antun würde. Aber vielleicht hilft es Dir, über die Sache hinweg zu kommen.

Wünsch Dir jedenfalls viel Glück!

cg1967  18.08.2012, 03:28

Du mußt eine Zivilklage gegen ihn erheben, und das geht nur mit Anwalt

Kommt auf die Summe an, ob es nur mit Anwalt geht.

DerBergdoktor  21.08.2012, 22:27
@cg1967

Ob das bis zu einer bestimmten Summe theoretisch auch ohne Anwalt geht, will ich offen lassen. Gemeint war, es geht für den Normalbürger nur mit Anwalt, denn wer kennt sich schon mit den Formalien aus? Immerhin können die Auslagen für den Anwalt beim Schmerzensgeld berücksichtigt werden.

Du BRAUCHST nicht zwingend einen Anwalt, er ist aber iedem Fall zu empfehlen, wenn es hier tatsächlich eine Gerichtsverhandlung gibt. Du hast die Möglichkeit, als Nebenklägerin in dem Verfahren zu agieren. Ob da viel bei rum kommt, ist allerdings sehr fraglich. In dem Strafverfahren jedenfalls geht es erst mal vorrangig darum, den Täter zu bestrafen. Du müßtest sehr viel Glück haben, wenn das Gericht Dir bereits dort ein Schmerzensgeld zuspricht. Normalerweise mußt Du den Täter dafür separat verklagen. Damit Du Ansprüche geltend machen kannst, mußt Du die Anspruchsgrundlage aber beweisen. Du benötigst also mindestens mal ein ärztliches Attest, daß Du mit den Folgen der Tat immer noch zu tun hast. Das bekommst Du bei einem Psychologen und ggf. auch bei einem Psychiater.

Hallo, ich wurde dieses oder letztes Jahr im Januar

Du solltest Dir schon im klaren sein, ob der Übergriff 7 oder 19 Monate zurückliegt.

da ich so geschockt war hab ich seinen Griff gelöst

Unstimmig. Unter Schock hättest Du den Griff geduldet.

Wie wahrscheinlich ist es dass ich schmerzensgeld erhalte und wieviel?

Wenn Du nicht auf Schmerzensgeld klagst ist die Wahrscheinlichkeit, welches zu bekommen gleich null, ebenso ist die Höhe dann null.

Brauche ich einen Antwalt als Zeugin, da ich ja auch das Opfer bin?

Ein Anwalt ist fast nie Zeuge, sondern fast immer nur Parteivertreter. Aus Deinem Vortrag schließe ich, daß Du dringend einen Anwalt brauchst. Frag den mal nach seinen Erfahrungen mit dem Adhäsionsverfahren, §§ 403 ff. StPO.

sweethoney910 
Fragesteller
 20.08.2012, 18:34

Ich finde es ein unding wenn ich hier das Geschehen schildere und dann an der Richtigkeit gezweifelt wird. Ich hab versuchst das ganze zu vergessen und es war 2011, aber zuerst wusste ich es nicht mehr genau!

Und Sie wissen ja genau wie jede einzelne Person unter schock in einer Situation reagiert.... dies bezweifle ich

cg1967  20.08.2012, 23:38
@sweethoney910

Ich finde es ein unding wenn ich hier das Geschehen schildere und dann an der Richtigkeit gezweifelt wird.

Dann gewöhn Dich dran, daß es vor Gericht mindestens zwei Seiten geben wird, welche an Deiner Schilderung zu Beginn zweifeln. Und eine dieser Seiten wird Dich als unglaubwürdig hinstellen. Schau Dir dazu mal die Berichterstattung über den Kachelmannfall an.

Ich hab versuchst das ganze zu vergessen und es war 2011, aber zuerst wusste ich es nicht mehr genau!

Und alles andere weißt Du noch genau? Solche Fragen wird Dir das Gericht stellen.

Und Sie wissen ja genau wie jede einzelne Person unter schock in einer Situation reagiert.... dies bezweifle ich

Ich weiß schon, welche irrationalen Reaktionen Personen unter Schock zeigen können. Ich weiß auch, daß Personen mit rationalen Reaktionen auch unter Schock stehen können. Diese rationalen Reaktionen sind aber nicht schockbedingt, so wie Du es geschrieben hast. Irrational, aber mit Schock oder Scham zu erklären, ist, daß Du nicht laut gerufen hast, entweder nach Hilfe oder etwas wie "Pfoten weg" oder "Hau ab", nach Belieben um die Bezeichnung für ein bestimmtes Tier ergänzt.