Sex zwischen Minderjährigen und Volljährigen?!

10 Antworten

Ja, dürfen sie. Der 23 jährige würde sich nur dann strafbar machen, wenn er eine Zwangslage ausnutzt, Entgeld gezahlt wird oder er die fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.

Bei besonderen Beziehungen wie einem Erziehungsverältnis können ggf weitere Regelungen gelten. Ob die Eltern damit einverstanden sind oder nicht ist für die Strafbarkeit irrelevant.

Obige Angaben beziehen sich auf das deutsche Recht.

kathimagschoki 
Fragesteller
 13.05.2013, 16:18

eine sinnvolle antwort juhu :) dankeschön

Es ist verboten. Würde dir wegen dem altersunterschied auch davon abraten.

kayo1548  13.05.2013, 16:09

Verboten ist das nicht zwangsläufig; ob es sinnvoll ist, ist natürlich wieder eine andere Frage

Libertinaer  13.05.2013, 20:52

Es ist verboten

Nein. Lies die Gesetze.

Ja, 15 und 23 ist wirklich legal.

Nochmal : Es ist tatsächlich alles legal, wenn beide über 14 sind. Auch 14 und 40 wäre theoretisch erlaubt. :)

kayo1548  13.05.2013, 16:14

"alles legal"

alles nicht; es gibt je nach Altersunterschied gewisse Bedingungen; Und bei besonderen Beziehungen (z.b. ein Erziehungsverhältnis) kann das nochmal ganz anders aussehen

Gummibaer96  13.05.2013, 20:32
@kayo1548

Ja natürlich. Aber das ist in diesem Fall ja uninteressant, denke ich mal ;-)

Hi,

Grundsätzlich darf man ab dem 14. Geburtstag mit jeder/jedem Sex haben der auch mindestens 14 ist, aber es gelten einige Besonderheiten.

  1. Wenn Person A (mind. 21 Jahre) mit Person B (14 oder 15 Jahre) bei fehlender sexueller Selbstbestimmung von B und Ausnutzung durch A Sex hat kann A vom gesetzlichen Vertreter von B angezeigt werden und würde eine Strafe erhalten (§182 Abs. 3 StGB) - Auch der Versuch ist strafbar.

  2. Strafbar sind auch Sexuelle Handlungen an Schutzbefohlenen (§174 StGB) unter 16 Jahren, auch wenn kein Abhängigkeitsverhältnis besteht.

  3. Wenn Person A (mind. 14 Jahre) mit Person B (14-18 Jahre) unter Ausnutzung einer Zwangslage Sex hat ist das strafbar (§182 Abs. 1 StGB) - Auch der Versuch ist strafbar.

  4. Wenn Person A (mind. 18 Jahre) mit Person B (14-18 Jahre) gegen Bezahlung Sex hat ist das strafbar (§182 Abs. 2 StGB) - Auch der Versuch ist strafbar.

Ist zwar etwas trocken, aber ich hoffe das beantwortet Deine Frage.

ja das dürfen sie. die eltern der 15 jährigen hätten die möglichkeit ihn zu verklagen, wenn sie nicht einverstanden damit sind... aber solange alle einverstanden sind geht das :)

Lg Felinchen :)

Libertinaer  13.05.2013, 20:53

Nein, klagen können sie nicht. Sie können ihn anzeigen oder einen Strafantrag stellen. Nur wird dabei nichts rauskommen, weil das vollkommen legal ist.