Dürfen 14-jährige Mädchen mit (bald) 21-jährigen zusammen sein?

6 Antworten

Hallo cutieforlife,

eine Beziehung ist grundsätzlich nie gesetzlich verboten. Das Gesetz sieht da keine Regelung vor, wer mit wem zusammen sein darf, und wer nicht.

Auch Sex ist in eurem Falle gesetzlich kein Problem. Vor allem nicht, wenn der Sex in einer Beziehung stattfindet. Denn dann kann man ja, wie ich hoffe, davon ausgehen, dass du es auch willst, und freiwillig machst.

Es gibt Gründe, die den Sex verbieten würden, aber diese dürften in eurem Falle nicht zutreffend sein.

LG Sascha

In D ja ,wenn Du geistig reif bist und nicht von ihm abhängig. 

Aber unter 16 zusammen im Urlaub fahren könnte schwierig werden ,weil andere Europäische Länder sehr abweichende Regeln haben.

in D ist es großzügig, da gilt schon ab 14 sexuell Selbstbestimmungsprecht nach oben offen , nur wenn 21 plus ist muss eine Person zwischen 14 und 16 geistig reif dafür sein ab 16 fällt das mit der Reife weg.

Sex gegen Bezahlung ist immer strafbar wenn die Person wo bezahlt wird unter 18 ist , allerdings nicht wenn die bezahlende Person zwischen 14 und 18 ist und eine 18 jährige Person dafür bezahlt ,umgekehrt schon wenn die Person wo bezahlt wird unter 18 ist ,dann macht sich immer die bezahlen Person strafbar .

Ja, sie dürfen!

Ich weiß nicht was unsere Eltern davon halten würden wenn wir eine Beziehung führen würden... vielleicht kann mir ja jemand helfen und sagen wie das gesetzlich so aussieht.

Du bist (in Deutschland und Österreich) seit Du 14 geworden bist sexualmündig. D.h., dass deine Eltern dir seitdem den Sex nicht mehr verbieten dürfen. Es ist einzig und alleine DEINE Entscheidung, mit wem Du Sex hast.

Strafbar könnte ER sich nur machen, wenn er für den Sex mit dir eine Zwangslage ausnutzt oder dich dafür bezahlt (§ 182 StGB). Auch dein Klassenlehrer dürfte er nicht sein (§ 174 stGB). Aber das alles wird wohl kaum der Fall sein. ;-)

Falls er noch bei seinen Eltern wohnt: Bis Du 16 bist, brauchen die die Erlaubnis deiner Eltern, wenn Du mal bei ihm übernachten möchtest. SIE würden sich sonst strafbar machen (§ 180 StGB), ER nicht.

D.h., wenn er schon eine eigene Wohnung hat, braucht ER die Erlaubnis deiner Eltern NICHT.

Soviel zum Sex - es folgt die Beziehung:

Prinzipiell dürfen dir deine Eltern auch die Beziehung an sich nicht verbieten (§ 1626 BGB). Falls aber das "Kindeswohl" gefärdet ist, können sie gerichtlich ein Umgangsverbot erwirken (§ 1697a BGB). Legaler wie legitimer Sex ist natürlich keine Gefährdung, "Verführung zu Alkohol/Drogen oder [religiösem] Sektierertum" hingegen schon.

Sprich: Nur weil sie deinen Freund nicht mögen oder er ihnen "zu alt" ist oder Du ihnen "zu jung" bist, ist ohne Bedeutung. "Natur und Recht fordern die Loslösung von den Eltern." Sie haben es zu akzeptieren, in wen Du dich verliebst.

Also viel Glück euch beiden! :-)

PS: Die beiden Zitate stammen aus der Urteilsbegründung in folgendem Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html , wo die Eltern die Liebesbeziehung ihrer 14-jährigen Tochter mit dem 47-jährigen Ehemann ihrer Tante gerichtlich untersagen lassen wollten. Den störrischen und (wg. der hohen rechtlichen Hürden) tricksenden Eltern wurde das Sorgerecht entzogen, und Tochter zog von zuhause aus.

PPS: In der Schweiz wird man allerdings erst mit 16 sexualmündig. DORT würde er sich beim Sex mit dir strafbar machen. Zwar gilt für Urlauber da praktisch gemeinhin das Recht des Herkunftslandes (zumindest in der EU sowie bei assozierten Staaten wie Schweiz oder Norwegen), aber ansonsten klnnte es in einigen Ländern Probleme geben (z,B. Türkei oder USA).

Beziehung ja. Sex und sexuelle Handlungen = verboten

Und nach welchem Paragraphen ist das genau verboten?

du darfst von 14-16 nur mit einer Person unter 18 sex haben. das ist gesetzlich vorgeschrieben

@Abi200000017

Dann kannst du uns bestimmt auch sagen, wo das steht, oder?

Sex und sexuelle Handlungen = verboten

Irrtum.

Rechtlich könnte es erst Probleme geben, wenn er älter als 21 wäre und eine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ ausnutzen würde.

Was alles drei hier nicht gegeben ist. Auch in Zukunft nicht. Vom rechtlich unbedeutenden älter werden mal abgesehen.