Sex mit Minderjährigen, jetzt nochmal eindeutig.

18 Antworten

Zum letzten Mal an alle! Dies ist ein deutsches Forum und hier in Deutschland gelten deutsche Gesetze und nicht die aus Amerika, der Schweiz oder vom Mars!

Die Geschichte mit "max. 3 Jahre Alters-Unterschied" gilt nur in der Schweiz - das ist Ausland, auch wenn da auch Deutsch gesprochen wird!

In der BRD und in Österreich gilt als Faustregel: "Beide über 14: Alles in Butter"!

Der vielzitierte "Paragraph 182 (2. Teil)" hat in den letzten 15 Jahren zu 8 - 10 Verurteilungen in ganz Deutschland (weniger als 1 Fall pro Jahr auf 82 Mill. Einwohner) geführt! Hierbei handelt es sich ausschließlich um Fälle, wo Männer Sex mit Jungen hatten! Ob ein 14-jähriges Girl einen Freund mit 36, 52 oder 68 hat, interessiert keinen Polizisten, Richter oder Staatsanwalt (in D und Ö, dort gelten ähnliche Gesetze - man kann auch "BRD" und "A(ut)" schreiben).

Der Paragraf 182 wird häufig als "Verbot" verstanden - das stimmt nicht und wäre auch unlogisch, denn hätte der Gesetzgeber (der Deutsche Bundestag) verbieten wollen, dass z.B. ein 15-j. Girlie und ein 34-j. Mann zusammen sind, hätte man einfach die Altersgrenze in Paragraf 176 (sex. Missbrauch von Kindern) von 14 auf 16 raufsetzen können -durch Austausch einer einzigen Ziffer!

In der Schweiz ist es tatsächlich erst ab 16 möglich!

Sagt mal wo arbeitet ihr denn das ihr das scheinbar so genau wisst?! Wenn ein volljähriger mit einem Kind (und das ist es bis 16 ist)schläft macht er sich strafbar!Und wir müssen wohl nicht darüber diskutieren das es falsch ist wenn ein 50jähriger mit einer 16jährigen schläft!

Es geht hier nicht um Moral sondern um das Gesetz...und das besagt nunmal, dass eine 16 Jährige machen kann was sie will, wenn sie es will. Und wir arbeiten nicht auf dem Gebiet, sondern wir können das StGB lesen

lies das Strafgesetzbuch §182 dann weißt Du daß DEINE Antwort falsch ist.

Kannst du die Antwort bitte mit dem entsprechndem Gesetz belegen?

In Deutschland und Österreich ist man ab 14 kein Kind mehr, sonden Jugendliche(er)!

Sagt mal wo arbeitet ihr denn das ihr das scheinbar so genau wisst?!

So etwas kann man auch als Laie nachlesen. Rechtlich z.B. im "Handbuch Sexualstrafrecht", und sexualpädagogisch in entsprechender Fach- oder einfach guter Aufklärungsliteratur.

Das nennt sich "Bildung"!

Und wenn man sich die angeignet hat, dann weiß man halt, dass Du nur Unsinn verbreitest! 

Seit wann stehen antworten hier über Bundesgesetzen?

Die Antwort (die ich kenne und glaube ich auch kommenteirt habe) ist schlicht falsch.

Nach §182 StGB gegeht man eine Straftat, wenn man als Person über 21 sexuelle handlungen an jemandem unter 16 vornimmt, UND dabei die fehlende fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.

Das ist Grudsätzlich erstmal erlaubt, also auch 14-99. Nur wenn das kriterium mit der Selbstbestimmung erfüllt ist, ist es eine Straftat. idR wird aber kein fehlen festgestellt, zumal das ganze ein antragsdelikt.

Die Tabelle in dem anderen Beitrag stimmt nicht!

Da steht das man mit 16/17 jährigen als über 21jähriger unbedenklich sex haben kann, das stimmt aber nicht! das müsste noch in den gelben Bereich fallen. oder ich kann die Tabelle nicht lesen ;)

Des Weiteren hab ich gelesen das es schon als Bezahlung angesehen werden KANN, wenn man eine noch minderjährige ins Kino einlädt. Und dazu soll wohl schon fummeln als sexuelle Handlung angsehen werden. Was bedeutet man könnte sich, wenn man eine unter 18jährige ins Kino einlädt und dort mit ihr fummelt, strafbar machen!

Ist eine heikle Geschichte das Thema. Aber im Großen und Ganzen recht einfach zu handhaben, wenn man die Gesetze kennt.

Alles, was ab 16 ist ist grüner Bereich. Dennoch können Eltern "natürlich" z.B. ihrer 16-jährigen Tochter verbieten, über Nacht ihren 50-jährigen Freund zu besuchen, da sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht bis 18 (Volljährigkeit) wahrnehmen können!

@HugoGuth

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt den allg. Aufenthaltsort, nicht den speziellen. Es geht also darum, wo man lebt, in welcher Stadt. Nicht darum, seinem Nachwuchs jeden Schrit vorschreiben zu können. Das wäre illegal.