Sex zwischen Erwachsenen und jugendlichen

8 Antworten

Versuch einer Übersetzung

1) Wer jemanden unter 18 missbraucht, in dem er eine Notlage des Jugendlichen ausnutzt bzw. ihn bedroht wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Missbrauch sind in dem Fall: - sexuelle Handlungen am Jugendlichen - erzwungene Befriedigung sexueller Wünsche durch den Jugendlichen am Erwachsenen

(2) Eine Person über 18 wird bestraft, wenn sie gegen Bezahlung Sex mit Minderjährigen hat.

(3) Eine Person über 21 wird mit bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafebestraft, wenn sie Sex mit unter 16jährigen hat oder zwingt mit anderen Sex zu haben.

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.

(4) Bereits der Versuch des Missbrauchs ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Anzeige verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde ein Einschreiten notwendig hält.

(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe n absehen, wenn das Unrecht der Tat gering ist.

Sexuelle Handlungen an einer Person unter 18 Jahren unter Ausnutzung einer Zwangslage sind immer strafbar. Sexuelle Handlungen an einer Person unter 18 Jahren gegen Entgelt sind strafbar, wenn man über 18 Jahre alt ist. Sexuelle Handlungen an einer Person unter 16 Jahren sind strafbar, wenn man über 21 Jahre alt ist und die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt. Sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren sind immer strafbar, das steht aber im § 176 StGB. Alles natürlich stark vereinfacht. Aber die Details kannst du dem Wortlaut der §§ entnehmen.

Legal nur unter ganz eng bestimmten Grenzen § 182 &wenn § 179 + 177 ausgeschlossen sind & der /die Ältere nicht den Jugendlichen auch beaufsichtigt, z. Bsp. Jugendfreizeit

§ 182 StGB Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist für Jugendliche und Erwachsene verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausgenutzt wird. Grundsätzlich ist einvernehmlicher (d.h. freiwilliger) Sex unter Minderjährigen ab 14 Jahren straffrei. Für Volljährige ist Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren nicht erlaubt, wenn Entgelt geleistet wird (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren). Ebenfalls strafbar ist Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn Personen über 21 Jahre dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren). Auch der Versuch des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen ist bereits strafbar.

§ 179 StGB Sex unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit (krankhafte seelische Störung/tiefgreifende Bewusstseinsstörung/ geistige Behinderung/schwere andere seelische Störung/ körperliche Wehrlosigkeit/Suchtkrankheit) gilt als Missbrauch (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren).

§ 177 StGB Sex unter Gewalt (Drohungen) oder unter**** Ausnutzung einer schutzlosen Lage**** des Opfers (eines Mädchens/ eines Jungen, einer Frau/eines Mannes) gilt als sexuelle Nötigung (Freiheitsstrafe ab 1 Jahr bis zu 15 Jahren); beim Eindringen in den Körper als Vergewaltigung (Freiheitsstrafe ab 2 Jahren bis zu 15 Jahren).

also ab 16 jahren darf man mit jeden älteren schlafen und unter 16 nur mit leuten im gleichen alter und auch nur wenn beide es wollen in allen fällen