Sengschaden auf dem Boden durch Holzkohle - wer übernimmt Schaden?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Den Schaden solltest du deinem Vermieter und deiner Haftpflicht melden, und zwar mit wahrheitsgemässer Hergangsbeschreibung. Den Rest klären - aus deiner Sicht - dann die beiden miteinander ab (Mietsachschaden). Der Vermieter miss unabhängig davon den Schaden an der Mietsache beseitigen.

Deine Haftpflichtversicherung wird die Sach- und Rechtslage prüfen und dafür sorgen, dass du den Schaden nicht bezahlen musst.  Dabei wird - je nach konkreter Lage des Falls - notfalls gerichtlich festgestellt, ob du bzw. die Versicherung für dich bezahlen muss oder ob du nicht bezahlen musst.

Ein Urteil in Richtung „muss nicht bezahlen“ bewirkt, dass du nicht bezahlen musst - Aufgabe der Versicherung erfolgreich erledigt.

Bei einem „Zahlen“-Urteil übernimmt die Versicherung für dich das Bezahlen - auch in diesem Fall musst du selbst nichts bezahlen.

Säntliche Gerichtskosten werden ebenfalls von der Versicherung übernommen.  

Bei unklaren Erfolgsaussichten und geringer Schadenhöhe wird eventuell eine Kosten-Nutzen-Abwägung gemacht und gleich gezahlt. Kann ich mir bei einem Dritten als Verursacher kaum vorstellen.

Bene0898 
Fragesteller
 09.02.2019, 11:00

Vielen Dank für deine Ausführliche Antwort:)

Schlicht und ergreifend - der Verursacher bzw. dessen Versicherung ist vorrangig für den Schadenersatz verantwortlich - alles andere wäre Betrug.

Klarer Haftpflichtschaden, verursacht durch den Stolperer.

Bene0898 
Fragesteller
 09.02.2019, 00:44

Also sollte ich das meiner Haftpflichtversicherung genau so erzählen ? Und die würden das dann klären mit dem Verursacher oder übernehmen den Schaden ?

Still  09.02.2019, 10:04
@Bene0898

Der Verursacher teilt es seiner Haftpflicht mit. Du kannst den Vermieter informieren , damit geklärt ist, wann und wie der Schaden repariert wird.

ProVersi  09.02.2019, 23:16
@Bene0898

Wieso DU DEINER Versicherung? Natürlich der Verursacher SEINER Haftpflicht!