Sengschaden auf dem Boden durch Holzkohle - wer übernimmt Schaden?
Hallo,
Heute war ein Freund von mir mit einem Kollegen da welcher 15 war. Wir haben zusammen bei mir in der Wohnung mit offenem Fenster geshishat ( Wasserpfeife ).
Blöderweise ist der 15 Jährige über den Schlauch gestolpert und die Kohle fiel auf den Vinyl Boden. Nun sind drei dicke Brandlöcher drin. ( Wohne zur Miete ) Ich selber habe eine Haftpflicht und Hausratversicherung. Die Haftpflicht übernimmt Mietschäden inkl. Ausfallversicherung ( da es ja ein dritter war ). Aber das wäre eine ganz schöne Prozedur mit den Eltern wahrscheinlich usw.. Eine andere Option wäre die Hausrat welche Sengschäden ebenfalls übernimmt, das Problem ist nur das es ein dritter war ( könnte es aber auch auf meine Kappe nehmen ) Welche Option ist besser ? Habt Ihr Vorschläge was ich machen kann ? Möchte ungern auf die Eltern von dem Jungen zukommen und mir den Stress vermeiden. Aber wenn es nötig ist muss ich es ja. Schreibt alles in die Kommentare welche Vorschläge ihr habt, bin für jeden Tipp dankbar.
3 Antworten
Den Schaden solltest du deinem Vermieter und deiner Haftpflicht melden, und zwar mit wahrheitsgemässer Hergangsbeschreibung. Den Rest klären - aus deiner Sicht - dann die beiden miteinander ab (Mietsachschaden). Der Vermieter miss unabhängig davon den Schaden an der Mietsache beseitigen.
Deine Haftpflichtversicherung wird die Sach- und Rechtslage prüfen und dafür sorgen, dass du den Schaden nicht bezahlen musst. Dabei wird - je nach konkreter Lage des Falls - notfalls gerichtlich festgestellt, ob du bzw. die Versicherung für dich bezahlen muss oder ob du nicht bezahlen musst.
Ein Urteil in Richtung „muss nicht bezahlen“ bewirkt, dass du nicht bezahlen musst - Aufgabe der Versicherung erfolgreich erledigt.
Bei einem „Zahlen“-Urteil übernimmt die Versicherung für dich das Bezahlen - auch in diesem Fall musst du selbst nichts bezahlen.
Säntliche Gerichtskosten werden ebenfalls von der Versicherung übernommen.
Bei unklaren Erfolgsaussichten und geringer Schadenhöhe wird eventuell eine Kosten-Nutzen-Abwägung gemacht und gleich gezahlt. Kann ich mir bei einem Dritten als Verursacher kaum vorstellen.
Vielen Dank für deine Ausführliche Antwort:)
Schlicht und ergreifend - der Verursacher bzw. dessen Versicherung ist vorrangig für den Schadenersatz verantwortlich - alles andere wäre Betrug.
Klarer Haftpflichtschaden, verursacht durch den Stolperer.
Also sollte ich das meiner Haftpflichtversicherung genau so erzählen ? Und die würden das dann klären mit dem Verursacher oder übernehmen den Schaden ?